Bundesverfassungsgericht Richter kippen Vorratsdatenspeicherung

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Alle bisher gespeicherte Daten müssen umgehend gelöscht werden. Experten sprechen von einer schallenden Ohrfreige für die schwarz-rote Koalition, die das Gesetz auf den Weg gebracht hatte.

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Foto: AP

Die Richter erklärten die Vorratsdatenspeicherung damit nicht generell für verfassungswidrig. Die Umsetzung der EU-Richtlinie durch die deutsche Regierung sei jedoch verfassungswidrig, weil sie gegen Artikel 10 des Grundgesetzes verstößt. Artikel 10 regelt das Fernmeldegeheimnis. Das Urteil der Richter übertrifft nach allgemeiner Einschätzung sogar die Erwartungen der Kläger und Beschwerdesteller.

Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten.

"Bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins"

Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen".

Experten des "Chaos Computer Clubs" hatten zuvor in einer mündlichen Anhörung erläutert, wie der Staat künftig diese Daten nutzen könnte. Ein denkbares Szenario: Ein Mann reserviert am Handy einen Tisch im Restaurant, anschließend ruft er eine Frau an. Die Frau macht einige Wochen später telefonisch einen Termin beim Frauenarzt. Dieser konstruierte Fall ließe weitreichende Spekulationen über das Privatleben beider Personen zu. War die Verabredung zum Essen ein romantisches Date? Ist die Frau heute schwanger?

"Klatsche", "juristischer Hammer"

Professor Michael Brenner sprach im ZDF von einer "schallenden Ohrfeige für die Politik". Das Urteil sei ein "juristischer Hammer". Das das bisherige Gesetz als nachträglich nichtig erklärt wurde, sei die schärfste Sanktion, die das Gericht aussprechen konnte.

Auch die Grünen-Politikerin Claudia Roth freute sich über das Urteil. "Ein sehr, sehr gutes Urteil. Es hat sich gelohnt, dass sich 35.000 Menschen gewehrt haben. Das Urteil ist eine Klatsche für eine Regierung, die die Grundrechte mit Füßen treten wollte." Auch FDP-Chef Guido Westerwelle zeigt sich erfreut über das Urteil. Es sei "hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben", sagte der Außenminister am Dienstag in Berlin.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), reagierte indes zurückhaltend. Er sei "ausdrücklich nicht froh" über die Entscheidung, die aber zu akzeptieren sei, sagte der CDU-Politiker. Altmaier war von 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagierte enttäuscht auf das Urteil. Erneut habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument "aus der Hand geschlagen wurde", beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin.

Lange Geschichte des Gesetzes

Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Dezember 2007 verabschiedet. Es regelt, dass alle Telefonunternehmen ein halbes Jahr lang die Daten speichern müssen, wer wann von wo aus mit wem telefoniert hat. Auch SMS- oder E-Mail-Verkehrsdaten werden gespeichert.

Der Inhalt der Gespräche oder Mails wird jedoch nicht erfasst. Bei Straftaten oder zur Gefahrenabwehr konnten Staatsanwaltschaften, Polizei oder Geheimdienste auf die Daten bei den Telefonunternehmen zurückgreifen.

In Einstweiligen Anordnungen hatten die Karlsruher Richter bereits 2008 das Abrufen der Daten durch staatliche Stellen erschwert. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften sie demnach nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden. Das illegale Herunterladen von Musik dagegen ist seitdem kein Grund mehr für eine mögliche Nutzung der Daten.

(csi)
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