Wegen Rentenerhöhung 51.000 Rentner müssen 2020 erstmals Steuern zahlen

Berlin · Allein durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli wird für viele Ruheständler im laufenden Jahr erstmals die Einkommensteuer fällig. In Einzelfällen kann das sogar dazu führen, dass unter dem Strich hinterher weniger herauskommt als ohne die Rentenerhöhung, warnt die FDP.

 Viele Rentner sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Viele Rentner sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli werden nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 51.000 Rentnerinnen und Rentner im laufenden Jahr erstmals steuerpflichtig. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Markus Herbrand hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

 Die Bezüge der 21 Millionen Rentner sind Mitte des Jahres um 3,45 Prozent in Westdeutschland und 4,2 Prozent in Ostdeutschland gestiegen – zum zehnten Mal in Folge. Für mehr als 50.000 Rentenbezieher bedeutet dies, dass sie im Veranlagungsjahr 2020 erstmals Einkommensteuer bezahlen müssen. Das könnte in Einzelfällen dazu führen, dass die Steuern die Rentenerhöhung vollständig kompensieren, Ruheständler unter dem Strich also weniger Geld zur Verfügung haben als ohne die Rentenerhöhung.

„51.000 neue Einkommensteuerpflichtige sind eine gute Nachricht für den Bundesfinanzminister. Für die Betroffenen bedeutet es im schlimmsten Fall, dass die Rentenerhöhung unterm Strich von der Steuerlast aufgefressen wird“, sagte FDP-Politiker Herbrand. Zehntausende neue  Steuererklärungen führten zudem zu mehr Verwaltungskosten.

Das Ministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Steuerpflicht nicht nur dadurch entstehen kann, dass der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente erstmals den Grundfreibetrag von 9408 Euro übersteigt. Auch andere steigende Einkünfte – etwa Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte – könnten dazu beitragen, dass Ruheständler steuerpflichtig würden.

 Bisher sind rund fünf Millionen Rentner steuerpflichtig. Die Zahl steigt jedoch jedes Jahr an, weil nicht nur die Rentenbezüge wachsen, sondern vor allem weil der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Altersbezüge für Neu-Rentner jährlich zunimmt. Wer bis 2005 Rentner wurde, muss dauerhaft 50 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. 78 Prozent sind es für die, die 2019 aufhörten. Wer nur die gesetzliche Rente bezieht, wird nur dann steuerpflichtig, wenn die Rente über dem Grundfreibetrag liegt.

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