Arbeitsmarktforscher Rente ab 63 ist eine Männerrente
Berlin · Die Nachfrage ist groß und fast alle Anträge werden bewilligt: Bislang sind bei der Rentenversicherung 163.000 Anträge auf die Rente mit 63 eingegangen. Nutznießer sind vor allem besserverdienende Männer.
Der typische Nutznießer der Rente ab 63 Jahren ist männlich, verdient gut und hat nicht studiert. "Die Rente mit 63 werden voraussichtlich weit überwiegend männliche Versicherte beantragen, die einen hohen Rentenanspruch erworben haben", sagte Ulrich Walwei, Vize-Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung beantragen derzeit etwa zu zwei Dritteln Männer die Rente ab 63.
Die Nachfrage ist groß. Bislang gingen bei der Rentenversicherung 163.000 Anträge ein, von denen bereits 110.000 bearbeitet wurden. Sie seien "fast ausnahmslos bewilligt worden", sagte ein Sprecher der Rentenversicherung. Nach Prognosen der Behörde wird die Rente ab 63 zunächst auch deutlich teurer als geplant. Im kommenden Jahr werden die Ausgaben voraussichtlich drei Milliarden statt der geplanten 1,9 Milliarden Euro betragen. In diesem Jahr wird sie voraussichtlich rund 1,5 Milliarden Euro statt der geplanten 0,9 Milliarden kosten.
Auch Arbeitsmarktforscher rechnen mit einer erheblichen Nachfrage nach der Rente ab 63 Jahren. Da etwa ein Drittel der geburtenstarken Jahrgänge 1950 bis 1963 die Voraussetzungen der abschlagsfreien Frührente erfülle, "könnten in den kommenden Jahren jährlich eine Größenzahl von 300.000 bis 450.000 Personen anspruchsberechtigt sein", sagte Walwei. Die Rente ab 63 werde weit überwiegend von gut verdienenden Männern beansprucht. Sie dürfte vor allem von Personen in Anspruch genommen werden, "die eine duale Berufsausbildung absolviert haben, zum Beispiel Fachkräfte des Verarbeitenden Gewerbes, die sich als Techniker oder Meister weiterentwickelt haben", oder Fachkräfte, die in den großen Industriebetrieben oder der Autoindustrie tätig seien, sagte Walwei.
Angestellte des höheren öffentlichen Dienstes, zum Beispiel Hochschullehrer, blieben zwar relativ lange im Beruf, erfüllten aber aufgrund ihres Studiums generell nicht die 45 Beitragsjahre, die für die Rente mit 63 nötig seien.