Strengere Regeln für den Zugang Bundestag soll besser geschützt werden
Exklusiv | Berlin · Die Sicherheitsvorkehrungen für den Bundestag sollen erhöht werden. Darauf haben sich jetzt die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen verständigt. Seit der Razzia gegen die Reichsbürgerszene sind die Sorgen groß.
Die Razzia gegen die Reichsbürgerszene im Dezember vergangenen Jahres hat nun auch Konsequenzen für den Deutschen Bundestag. Nach Informationen unserer Redaktion haben sich die Sicherheitsbeauftragten der Bundestagsfraktionen darauf verständigt, die Sicherheitsvorkehrungen für das Parlament zu erhöhen und deutlich engmaschiger zu gestalten. Aus Kreisen des Bundestages wurde dies bestätigt.
Bei der Razzia wurde auch die ehemalige AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann festgenommen. Es hieß zudem, womöglich sei ein Angriff von Rechtsterroristen auf den Bundestag vereitelt worden. Danach war eine Debatte über die Sicherheit des Parlamentes entbrannt.
Nun werden die Zugangsregelungen und die Überprüfungen speziell von Mitarbeitern verschärft. So soll es künftig anlasslose Zufallskontrollen für Inhaber von Hausausweisen geben, die bisher nicht durch die Sicherheitskontrollen müssen. Zudem ist die Einführung von jährlichen „Zuverlässigkeitsprüfungen“ geplant. Noch einmal klargestellt werden soll zudem, dass Abgeordnete künftig grundsätzlich die Pflicht haben, ihren Parlamentarierausweis an den Eingängen der Liegenschaften vorzuzeigen.
In einem entsprechenden Papier der Sicherheitsbeauftragten, das unser Redaktion vorliegt, heißt es zudem, dass Ehemaligenausausweise als Zugangsberechtigung „gestrichen“ werden sollen. Künftig werde Ex-Abgeordneten „der Zutritt nur bei Vorlage eines Bundestagsausweises gewährt“. Das wiederum soll offenbar die Sicherheitsüberprüfung möglich machen. Der Ehemaligenausweis berechtigte bisher zum ungehinderten Zugang zum Bundestag, wenn zuvor die Sicherheitskontrolle durchlaufen wurde. Nach der Festnahme Malsack-Winkemanns hatte es Befürchtungen gegeben, dass sie dies für ihre Zwecke hätte nutzen können.
Mit den geplanten Änderungen unter anderem der Hausordnung muss sich nun noch der Ältestenrat des Bundestages beschäftigen. Verschärfungen hat es schon mehrfach gegeben, etwa, nachdem im November 2020 während der Beratungen des Infektionsschutzgesetzes Störer mit Hilfe der AfD in den Bundestag gelangten. Seinerzeit wurde der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bedrängt.