Klimaschutz Mieter und Vermieter sollen sich CO2-Aufschlag teilen

Berlin · Der Heizkosten-Aufschlag für den Klimaschutz steigt: Ab 2022 sollen Hauseigentümer die Hälfte der Kosten tragen. Wirtschaftsminister Altmaier wollte das verhindern, scheiterte aber. Nun kündigt die Unionsfraktion Widerstand an.

 Die Heizkosten werden steigen.

Die Heizkosten werden steigen.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Klimaschutz wird für Mieter und Vermieter teurer. Um sie zum Energiesparen zu bewegen, steigt der Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis von Jahr zu Jahr. Nun haben sich die Bundesministerien verständigt, dass der Aufschlag zwischen Mietern und Vermietern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll. „Damit soll eine Anreizwirkung auf beiden Seiten geschaffen werden: für Mietende zu energieeffizientem Verhalten und für Vermietende zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen“, heißt es in einem Schreiben des Bundesjustizministeriums. Allerdings stößt die Minister-Vereinbarung auf erheblichen Widerstand der Unionsfraktion: „Diese Einigung auf eine 50:50-Aufteilung der Kosten wird so nicht mitgetragen“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Jan-Marco Luczak der Nachrichtenagentur Reuters. Wenn die Regierung dies am Mittwoch beschließen wolle, werde es keinen Erfolg haben, so Luczak.Dagegen sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol: „Mieter zählen für die CDU-Bundestagsfraktion offenbar nichts. Den Sanierungszustand und die Heizung einer Mietswohnung verantwortet der Vermieter.“ Die Grünen fragten sich, ob die Union überhaupt noch zur Regierung zähle.

Wie stark steigt der Heizkosten-Aufschlag? Er folgt dem CO2-Preis, für den die Politik einen Pfad vorgegeben hat: Aktuell liegt er bei 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid (CO2). Schrittweise steigt er auf 55 Euro. Die Verkäufer von Heizöl und Gas geben ihn an Kunden weiter. Das Justizministerium erwartet für eine 140-Quadratmeter-Wohnung 165 Euro Mehrkosten im Jahr. Je nach Heizung kann es auch mehr sein: Bei einer alten Erdgasanlage steigen die Heizkosten für eine 71-Quadratmeter-Wohnung bis 2025 um 181 Euro im Jahr, wie das Messtechnik-Unternehmen Minol vorrechnet. Bei einer alten Ölheizung können es gar 260 Euro sein.

Was plant die Regierung? Bislang tragen Mieter die Abgabe über die Heizkosten allein. Auf Druck der SPD haben sich die Ministerien verständigt, dass ab 2022 der Heizkosten-Aufschlag zwischen Mietern und Vermietern geteilt wird. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich dagegen gewehrt und wollte den Anteil der Vermieter auf 100 Euro im Jahr begrenzen und die Regelung nur für Neubauten einführen. Damit wollte er Eigentümer von Bestandsbauten schonen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Er erreichte nur, dass die Regelung bis 2024 befristet ist.

Was spricht für eine hälftige Teilung? Die SPD bestand darauf, auch Bestandsbauten einzubeziehen. Denn sie machen nicht nur den größten Teil aller Gebäude aus, sondern verursachen wegen schlechter Isolation oder alter Heizungsanlagen auch die meisten CO2-Emissionen, was die Heizkosten unterm Strich in die Höhe treibt. Durch die Aufteilung will die SPD einerseits Mieter vor großen Kostensteigerungen schützen und andererseits auch Vermieter von Bestandswohnungen animieren, in eine bessere Dämmung oder die Sanierung der Heizungsanlage zu investieren.

Was spricht dagegen? Der Eigentümerverband Haus & Grund ist entsetzt. Die Zusatzbelastung sei für private Vermieter nicht tragbar. Zudem hätten Vermieter gar keinen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heize oder wie viel Warmwasser er verbrauche. „Der Bundestag darf diesen Plänen nicht zustimmen. Die SPD hat gemeinsam mit der Union die CO2-Bepreisung in Gebäuden beschlossen. Es ist billigster Wahlkampf, wenn die SPD jetzt die eigene Klientel auf Kosten der Vermieter von dieser Belastung teilweise ausnehmen will“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, unserer Redaktion. Ziel der CO2-Bepreisung sei es, dass die Nutzung fossiler Energie für den Verbraucher Schritt für Schritt teurer wird. Wenn das schrittweise Vorgehen plötzlich nicht mehr gewollt sei, müsse die CO2-Bepreisung im Gebäudesektor komplett rückgängig gemacht werden, forderte Warnecke: „Alles andere wäre nicht nur ungerecht, sondern klimapolitisch kontraproduktiv.“ Denn das Geld, das der Vermieter für den CO2-Preis ausgeben müsse, werde künftig für energetische Sanierungen fehlen.

Was ist mit Gewerbeimmobilien? Auch die Vermieter von Gewerbeimmobilien müssen künftig die Hälfte des Heizkostenaufschlags zahlen. Die Regelungen erstreckten sich auch auf Gewerbemietverträge, stellt das Justizministerium klar. Zudem bekämen Mieter, die ihre Energie nicht über den Vermieter beziehen, sondern eigene Lieferverträge haben, das Recht, sich die Hälfte des Heizkosten-Aufschlags beim Vermieter zurückzuholen.

(anh/mit Reuters)
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