Beschlüsse der Regierung im Überblick Welche neuen Hilfen für Beschäftigte und Arbeitslose bereitstehen

Berlin · Am Mittwoch hat das Bundeskabinett weitere Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitslose in der Corona-Krise beschlossen. Die Beschlüsse zu Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld im Überblick:

Regierungs-Beschlüsse: Weitere Corona-Hilfen für Beschäftigte und Arbeitslose
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

TESTS: Künftig sollen noch mehr Corona-Tests möglich werden, die die gesetzlichen Kassen bezahlen - auch ohne, dass jemand Symptome zeigt. Vor allem im Umfeld gefährdeter Menschen wie in Pflegeheimen soll mehr getestet werden. In der vergangenen Woche habe es schon einen Höchststand von insgesamt 467 000 Tests gegeben. Theoretisch möglich wären bis zu 900 000 pro Woche, sagte Spahn. Er ließ erkennen, dass Tests bei Verlegungen von Kliniken in Pflegeheime künftig empfohlen würden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, es bleibe unklar, ob Tests in der Pflege regelmäßig wiederholt werden sollen.

MELDEPFLICHTEN: Labore und Ärzte sollen den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden müssen - sondern auch negative Testergebnisse und genesene Fälle. Ziel ist ein besserer Überblick über die Entwicklung der Epidemie. Für den Fall, dass es demnächst gesicherte Erkenntnisse zur Immunität nach einer Corona-Infektion geben sollte, soll eine Bescheinigungsmöglichkeit dafür kommen - ähnlich wie im Impfpass. Zum Paket gehört auch eine Finanzspritze von 50 Millionen Euro für die bundesweit 375 Gesundheitsämter, die Infektionsketten nachverfolgen.

PFLEGE I: Alle Beschäftigten in der Altenpflege sollen für dieses Jahr einen Anspruch auf einen einmaligen Bonus von bis zu 1000 Euro erhalten. Die Kosten übernimmt zunächst die Pflegeversicherung. In der zweiten Jahreshälfte soll dann aber festgelegt werden, in welchem Umfang es Bundeszuschüsse gibt. Bisher war immer von bis zu 1500 Euro die Rede - um diese steuerfrei mögliche Höhe zu erreichen, sollen die Länder und die Arbeitgeber den Bonus aufstocken können. Spahn sagte, einige Länder planten es schon. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte, jetzt müssen auch die Arbeitgeber ihren Anteil beitragen.

PFLEGE II: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die zu Hause betreut werden, sollen den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro befristet auch flexibler einsetzen können. Dafür sollen Verwendungs-Beschränkungen bis 30. September nicht gelten. Nicht in Anspruch genommenes Geld soll länger angespart werden können.

GRIPPE-VORSORGE: Für die kommende Grippesaison 2020/2021 soll eine größere Reserve an Impfstoff für die übliche Influenza eingeplant werden. Dafür beschafft auch der Bund erstmals selbst 4,5 Millionen Impfdosen. Das soll vermeiden, dass eine große Grippewelle mit der Behandlung von Corona-Patienten in den Kliniken zusammentrifft.

PRIVATPATIENTEN: Die Krise könnte viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Sie sollen einfacher – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in den Ursprungstarif zurückwechseln können.

ARBEITNEHMER I: Wenn Beschäftigte zum Beispiel wegen einer Anordnung zur Quarantäne nicht arbeiten können, besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls. Die Antragsfrist dafür soll von drei auf zwölf Monate verlängert werden.

KURZARBEITERGELD: Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor Lohneinbußen bewahrt werden. Bisher gibt es 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Künftig sollen ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent sein - ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Dies gilt längstens bis 31. Dezember 2020. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden zudem vom 1. Mai bis 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.

ARBEITSLOSENGELD: Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur für Arbeit zusammen zusätzliche gut 2,6 Milliarden Euro.

WAISENRENTEN: Es soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann weitergezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

KINDERVERPFLEGUNG: Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen sollen auch bei coronabedingten Schließungen ihrer Einrichtungen mit einem warmen Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. FDP-Sozialexperte Pascal Kober nannte die Pläne unzureichend. Kinder bräuchten Unterstützung für extra Lernmaterial, Menschen mit Behinderungen und Ältere in Grundsicherung befristet mehr Geld.

(felt/dpa)
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