Weitere 12 Monate Regierung verlängert vorsorglich Kurzarbeitergeld

Berlin · Vorsorge gegen einen möglichen wirtschaftlichen Abschwung: Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben Vorkehrungen für eine rasche Ausweitung des Kurzarbeitergeldes getroffen.

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Foto: AP

Die Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Philipp Rösler (FDP) und Ursula von der Leyen (CDU), haben sich bereits Anfang der Woche auf eine vorsorgliche Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate verständigt, wie Sprecher beider Ressorts der Nachrichtenagentur dapd am Mittwoch bestätigten.

Die Verordnung werde von der Ministerin in Kürze unterzeichnet und könne innerhalb weniger Tage in Kraft treten, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, es gehe bei der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes um eine Vorsorgemaßnahme. "Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gut. Wir geben damit aber den Unternehmen ein weiteres Instrument an die Hand, um bei einer möglichen Verschlechterung der konjunkturellen Lage schnell reagieren zu können", betonte der Sprecher.

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und soll verhindern, dass Unternehmen in konjunkturellen Krisen Mitarbeiter entlassen. Erstattet werden in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens für derzeit höchstens sechs Monate. Der Sprecher des Arbeitsministeriums sprach ebenfalls von einer "Vorsichts- und Vorsorgemaßnahme". Er verwies darauf, dass die durchschnittliche Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes zurzeit drei Monate betrage.

Angesichts der abflauenden Konjunktur drängen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Bundesregierung seit Monaten, Vorkehrungen für eine rasche Ausweitung des Kurzarbeitergeldes zu treffen. Auch die SPD hat sich dafür eingesetzt, schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit die Sonderregelungen für die Kurzarbeit schnell per Verordnung in Kraft gesetzt werden können. Nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 war die Bezugsdauer zwischenzeitlich auf bis zu 24 Monate verlängert worden.

(APD)
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