Regierung plant Reform des Abstammungsrechts Mutter, Mutter, Kind

Berlin · Weil die Medizin bei der Erfüllung des Kinderwunsches mehr ermöglicht und weil die Menschen das Leben mit Kindern vielfältiger organisieren, soll das Abstammungsrecht reformiert werden. Was taugt der neue Entwurf?

 Die traditionelle Vater-Mutter-Kind-Familie hat viele Ergänzungen bekommen (Symbolbild).

Die traditionelle Vater-Mutter-Kind-Familie hat viele Ergänzungen bekommen (Symbolbild).

Foto: dpa/Matthias Hiekel

Nach dem Willen der Koalition soll es für so genannte „Regenbogenfamilien“ mehr Rechtssicherheit zwischen Kind und Eltern geben. Das traditionelle Vater-Mutter-Kind-Modell möchte Justizministerin Katarina Barley (SPD) durch ein Mutter-Mit-Mutter-Kind-Verhältnis ergänzen. Doch funktioniert das Konzept? Die wichtigsten Fragen im Überblick;

Warum soll das Abstammungsrecht geändert werden?

Weil es zum Beispiel zur gleichgeschlechtlichen Ehe nicht mehr passt. Das musste die Ehefrau einer Mutter erfahren, die vom Automatismus des Bürgerlichen Gesetzbuches über die unterstellte Vaterschaft Gebrauch machen wollte. Nach Paragraf 1592 gilt derjenige als Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist - und zwar ohne Prüfung, ob er auch tatsächlich der biologische Vater ist. Doch der Bundesgerichtshof wies die Klage der Ehefrau ab. Sie könne nicht analog als „weitere Mutter“ eingetragen werden, weil im Gesetz nur „Vater“ stehe. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt das Abstammungsrecht anzupassen, weil die Reproduktionsmedizin zunehmende Möglichkeiten biete und sich die Gesellschaft verändere.

Was will die Justizministerin?

Für den Fall einer lesbischen Ehe, in der eine Frau unter ärztlicher Begleitung durch Samenspende schwanger wird, soll die Partnerin, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, als Mit-Mutter eingetragen werden. Gelockert wird zudem die Vaterschaft und Mit-Mutterschaft bei scheiternden Ehen. Bislang ist automatisch Vater, wer zum Zeitpunkt der Ehe noch juristischer Ehemann ist. Sind die Ehepartner zu diesem Zeitpunkt jedoch längst getrennt, kann künftig auch der neue Partner der Mutter Vater, die neue Partnerin Mit-Mutter werden.

Gibt es weitere Möglichkeiten für Wunsch-Eltern?

Erklärt der Partner sein Einverständnis zu einer künstlichen Befruchtung der Frau mit dem Samen eines anderen Mannes, wird das als Beteiligung am Zustandekommen der Schwangerschaft gewertet und führt zu einer rechtlichen Vaterschaft auch bei nicht verheirateten Paaren. Allerdings ist das laut Entwurf auf die professionelle medizinische Begleitung beschränkt und mit der Voraussetzung verknüpft, dass der biologische Vater auf seine Rechte verzichtet. Alle anderen Fälle gelten als gewöhnliche Zeugung. Damit sind auch alle privaten Samenspenden nicht erfasst. Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul kritisiert deshalb, der Entwurf greife zu kurz. Denn auch bei privaten und vertraulichen Samenspenden sei es „im Sinne des Kindeswohles, frühzeitig Rechtssicherheit über die Elternschaft zu schaffen“. Der Entwurf enthält den Umgang mit eingefrorenen Embryonen: Wenn Mutter und Vater zustimmen, können sie Wunscheltern gespendet werden.

Werden mit diesen Regeln die neuen Familienformen erfasst?

Nicht alle. Es haben sich längst Mehrelternfamilien gebildet, in denen sich etwa zwei schwule und zwei lesbische Paare auf die Erziehung von eigenen Kindern verständigen. Oder auch Beziehungen, in denen der biologische Vater in die lesbische Gemeinschaft integriert wird. Barley macht das Kindschaftsverhältnis immer bei der Mutter fest und beschränkt die Zahl möglicher Eltern auf zwei. „Es müssen endlich Regelungen für eine Mehr-Elternschaft her“, sagt Linken-Rechtsexperte Niema Movassat. Seit 2013 sei das in Kalifornien bereits der Fall. Deutschland brauche eine zeitgemäße Familienpolitik und nicht eine, die ins letzte Jahrhundert gehöre.

Werden denn die Möglichkeiten der modernen Medizin erfasst?

Auch hier gibt es eine Lücke, Zwar ist in den Erläuterungen des Diskussionsentwurfes auch von Leihmüttern im Ausland die Rede. Barley ist dieser Aspekt also vertraut. Um die Leihmutterschaft selbst macht der Entwurf jedoch einen Bogen. Mit der medizinischen Möglichkeit, dass das Kind einer Frau nicht von dieser geboren wird, werden dem Gesetzentwurf aber die Grundlagen entzogen. „Durch das Verbot von Eizellenspende und Leihmutterschaft werden Paare gezwungen, ins Ausland auszuweichen“, kritisiert FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Er betont: „Nur wenn wir diese in Deutschland legalisieren, können wir auch beeinflussen, unter welchen Voraussetzungen sie erlaubt sein sollen.“ Für die FDP macht Barley den zweiten Schritt zuerst.

Wie sieht das Konzept aus der Sicht der Kinder aus?

Ministerin Barley betont, dass im Mittelpunkt der Elternschaft „immer die Verantwortung für das Kind“ stehen müsse. Die Rechte des Kindes werden dahingehend gestärkt, dass jeder ab 16 einen Anspruch auf Klärung der Abstammung sowohl gegenüber dem mutmaßlichen genetischen Vater als auch der mutmaßlich genetischen Mutter erhält. Umgekehrt erhält auch der mutmaßliche genetische Vater einen Klärungsanspruch. Den Grünen geht auch das nicht weit genug. Das gerade geschaffene Samenspenderegister müsse für die freiwillige Registrierung von Altfällen und für private Samenspender geöffnet werden.

Wie wahrscheinlich ist, dass der Entwurf Gesetz wird?

Der Koalitionspartner Union wertet das 62seitige Diskussionspapier von Barley zurückhaltend. „Das vorgelegte Konzept der sogenannten ,Mit-Mutterschaft’ geht sehr weit“, sagt Unions-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Vater“ und „Mutter“ hätten nicht nur eine juristische Dimension, sondern seien zentrale Begriffe der Gesellschaft. Neue Begriffe setzten daher eine breite gesellschaftliche Diskussion voraus, um akzeptiert zu werden. Die Union will zudem die möglichen Rechte biologischer Väter sicherstellen. Prognose: Es wird an den Formulierungen noch viel zu feilen sein.

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