Trotz Auflösung des Flügels Beobachtung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz rückt näher

Berlin · Manche Landesverbände werden schon beobachtet, nun könnte es auch die gesamte Partei treffen: Der Verfassungsschutz beabsichtigt laut einem Medienbericht, die gesamte AfD zu beobachten. Der Einfluss des offiziell aufgelösten „völkischen Flügels“ spielt dabei eine große Rolle.

 Die gesamte AfD könnte bald vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Die gesamte AfD könnte bald vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Eine bundesweite Beobachtung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz rückt nach einem „Spiegel“-Bericht näher. Die Entscheidung soll demnach im Januar fallen, berichtete das Magazin am Freitag. Bei der Innenministerkonferenz habe der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, erläutert, dass der Einfluss des eigentlich aufgelösten völkischen Flügels in der AfD größer geworden sei.

Dies habe sich zuletzt auch beim Bundesparteitag im
nordrhein-westfälischen Kalkar gezeigt, bei dem das
Lager der Rechtsaußen fast die Hälfte der Delegierten hinter
sich gehabt habe. Der Verfassungsschutz hatte bereits im Frühjahr den „Flügel“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke als „erwiesen extremistisch“ eingestuft. In mehreren ostdeutschen Bundesländern werden die AfD-Landesverbände bereits von den Verfassungsschutzämtern beobachtet.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), sagte am Freitag mit Blick auf die AfD, die Innenminister hätten auch darüber gesprochen, „ob es gegebenenfalls Bestrebungen gibt, die Demokratie von innen, auf parlamentarischem Wege, auszuhöhlen.“

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen sprach von einer „politisch gewünschten Beobachtung“. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Während sich in der AfD für jedermann erkennbar bürgerlich-konservative Kräfte auf ganzer Breite durchsetzen, erzählt Herr Haldenwang wider besseren Wissens, dass der Einfluss des sogenannten völkischen Lagers steige.“ Dies sei offenkundig falsch und werde rechtlich nicht haltbar sein.

Eine Einstufung als Verdachtsfall erlaubt dem Verfassungsschutz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Das heißt, dass zum Beispiel Informanten aus dem Umfeld der Partei angeheuert werden dürfen.

(sed/dpa)
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