Reform des Strafverfahrens Anwälte fürchten um Opfer-Rechte

Düsseldorf/Berlin · Union und SPD wollen am Freitag eine Reform des Strafverfahrens beschließen. Anwälte sollen weniger Anträge stellen und nur gebündelt Nebenkläger vertreten. Daran gibt es massive Kritik.

  Ein Strafgesetzbuch steht im Oberlandesgericht Köln auf der Richterbank (Archivbild).

Ein Strafgesetzbuch steht im Oberlandesgericht Köln auf der Richterbank (Archivbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Eine von der Bundesregierung geplante Reform des Strafverfahrens ruft Kritik bei Rechtsanwälten, Opfervertretern und Opposition hervor. Die Gesetze, die am Freitag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen werden sollen, beinhalten unter anderem Einschränkungen im Antragsrecht von Rechtsanwälten. Zudem sollen Nebenkläger gebündelt von Anwälten vertreten werden. Aus Sicht von Union und SPD soll das Strafverfahren so schneller werden.