Entscheid des Bundesverfassungsgerichts Recht des Parlaments auf Kontrolle der Regierung gestärkt

Karlsruhe · Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet, Anfragen des Parlaments öffentlich zu beantworten. Dieses Recht des Bundestags hat das Bundesverfassungsgericht nun erneut gestärkt.

 Der Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. (Archiv)

Der Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. (Archiv)

Foto: dpa, ua fgj

Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet, Anfragen der Parlaments öffentlich zu beantworten, weil das Parlament ansonsten "Rechtsverstöße und vergleichbare Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken kann, wie das Gericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Grenzen des Informationsrechts sieht Karlsruhe erst, wenn Antworten das Staatswohl gefährden würden.

Anlass des Verfahrens waren Klagen von Grünen-Abgeordneten und der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie stellten 2010 unter anderem Anfragen an die Bundesregierung zur Aufklärung der Bankenkrise, zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie zu Vereinbarungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21.

Laut Urteil beantwortete die Bundesregierung diese Fragen unvollständig oder überhaupt nicht und verstieß so gegen das Frage- und Informationsrecht der Volksvertreter.

"Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag in Karlsruhe. "Ohne dessen weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung" wären "eine effektive Oppositionsarbeit im Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich".

Grünen-Politiker begrüßten das Urteil. Mit der Präzisierung des Informations- und Anfragerechts der Volksvertreter habe das Gericht "der Bundesregierung die Leviten gelesen", sagte der frühere Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele in Karlsruhe. Sein Parteikollege Konstantin von Notz sagte, die Bundesregierung könne sich bei unliebsamen Anfragen nun nicht mehr hinter angeblichen Geheimhaltungsgründen verstecken. Dem habe "das Gericht einen Riegel vorgeschoben".

Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen. Gerade Antworten auf präzise Anfragen zu Rüstungsexporten habe die Bundesregierung "immer häufiger pauschalisierend als geheimhaltungsbedürftig erklärt", teilte sie mit.

(csr/lsa)
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