Besteuerung "nach wie vor völlig unzureichend" Rechnungshof kritisiert Steuerlücke bei Prostituierten

Berlin · Der Bundesrechnungshof will nach einem Medienbericht die Steuereinnahmen aus dem milliardenschweren Prostitutionsgewerbe in Deutschland erhöhen.

Prostitution und Bordelle 2018 in NRW
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Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Besteuerung der Prostitution sei "nach wie vor völlig unzureichend", zitierte die "Wirtschaftswoche" am Samstag aus einem Bericht der Behörde für den Finanzausschuss des Bundestags. Vor allem die Erfassung von "in Betrieben tätigen Prostituierten" sei unbefriedigend.

Der Rechnungshof plädiert in dem Schreiben für "einen Steuereinbehalt durch Betreiber für in ihren Betrieben tätige Prostituierte", schreibt das Magazin. Die Betreiber von Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder Escort-Agenturen sollten pro Arbeitstag und -kraft einen Pauschalbetrag von 25 Euro ans Finanzamt abführen. Dies sei eine Vorauszahlung für die spätere Steuererklärung der Frauen. Allein aus den Vorauszahlungen könne der Staat eine Milliarde Euro pro Jahr einnehmen.

Der Jahresumsatz im deutschen Prostitutionsgewerbe wird auf 15 Milliarden Euro beziffert. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs sind Frauen, die in Rotlicht-Etablissements anschaffen, steuerrechtlich nicht Angestellte, sondern freiberuflich tätig. Sie erzielen also Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Damit sind sie nach Auffassung des Bundesrechnungshofs Unternehmerinnen, auf deren Angebot 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig würden. Ihre Einnahmen müssten sie melden; dies geschehe jedoch in der Praxis nicht, monieren die Rechnungsprüfer.

(AFP)
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