Kritik der Opposition Bundestag verabschiedet Sicherheitsgesetze

Berlin · Mit einer ganzen Reihe von Sicherheitsgesetzen wollen Union und SPD den Schutz vor Terrorangriffen verbessern. Linke und Grüne haben daran jedoch erhebliche Zweifel.

Anschlag in Berlin: Fotos von Anis Amri
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Anis Amri - der Attentäter von Berlin

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Foto: ap, LR

Zwei Monate vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag am Donnerstag noch einmal ein umfassendes Sicherheitspaket beraten. CDU/CSU und SPD sehen in den Regelungen einen Schritt für mehr Sicherheit in Deutschland und reagieren damit unter anderem auf den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche. Die Opposition warnt hingegen vor einer Einschränkung der Bürgerrechte und zweifelt zudem an der Wirksamkeit der Gesetze. Die Regelungen im Überblick:

  • Elektronische Fußfessel: Gefährliche Islamisten können künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes. Das Bundeskriminalamt kann damit Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht, dazu verpflichten, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Die Wiesbadener Behörde ist dazu aber nur befugt, wenn der Bund für den Betroffenen zuständig ist. Die Überwachung der allermeisten der mehr als 550 sogenannten Gefährder unterliegt allerdings dem Landesrecht. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat die Länder mehrfach dazu aufgerufen, vergleichbare Befugnisse zu schaffen. Außerdem beschloss der Bundestag, dass die elektronische Fußfessel künftig auch bei solchen extremistischen Straftätern zugelassen werden darf, die wegen schwerer Vergehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verurteilt worden sind.
  • Zentrale Datenbank: Mit der Änderung des BKA-Gesetzes soll das Bundeskriminalamt insgesamt umstrukturiert werden. Es wird "als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens" und Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt. Darüber hinaus schafft das Gesetz den Rahmen für eine neue IT-Infrastruktur bei der Polizei. Die Systeme sollen modernisiert und Doppelstrukturen bei den Ländern abgeschafft werden. Eine zersplitterte IT-Landschaft könne man sich nicht mehr leisten, sagte Bundesinnenminister de Maiziere. Informationen sollten daher zusammengeführt und verschiedene Datentöpfe überflüssig werden.
  • Fluggastdaten: Am späten Donnerstagabend sollte der Bundestag noch ein Gesetz zur Speicherung von Fluggastdaten verabschieden. Die Airlines werden damit verpflichtet, an das BKA die die Daten von Passagieren zu übermitteln, die von der Europäischen Union aus in einen Nicht-EU-Staat oder von einem Nicht-EU-Staat aus in einen Mitgliedstaat der EU fliegen. Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz ist umstritten: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte sich vergeblich dafür einsetzt, vor der Abstimmung zunächst ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes zur Speicherung von Fluggastdaten abzuwarten.
  • Gesichtsverhüllung: Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während ihres Dienstes künftig nicht verhüllen. Ausnahmen sieht das Gesetz, das ebenfalls am Donnerstagabend verabschiedet werden sollte, nur bei gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken vor — etwa wegen einer Infektionsgefahr oder zum Eigenschutz. Eine Änderung des Bundeswahlgesetzes sieht ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vor. Bei der Beantragung von Ausweispapieren muss der Antragsteller zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen.
(wer/dpa/afp)
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