Eilantrag von Ex-AfD-Politiker Kalbitz Gericht weist Antrag gegen Rauswurf zurück

Berlin/Potsdam · Damit kann Andreas Kalbitz weiterhin seine Rechte als AfD-Parteimitglied nicht ausüben. Es ist der zweite Eilantrag seit der Annulierung seiner Mitgliedschaft, den ein Gericht zurückweist.

 Der frühere Fraktionsvorsitzende der Brandenburger AfD, Andreas Kalbitz (Archivfoto).

Der frühere Fraktionsvorsitzende der Brandenburger AfD, Andreas Kalbitz (Archivfoto).

Foto: dpa/Britta Pedersen

Das Berliner Kammergericht hat am Freitag einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurückgewiesen. Damit kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben. Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Für das Verfahren ist bislang noch kein Termin angesetzt.

Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.

Kalbitz’ Parteimitgliedschaft wurde vom AfD-Bundesvorstand mit knapper Mehrheit annulliert, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli.

(capf/dpa/AFP)
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