Keine Hinweise auf Wisniewski RAF-Urteile zum Buback-Mord freigegeben

Karlsruhe (RPO). Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am Mittwoch die RAF-Urteile zum Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback freigegeben. Danach gab es keine Hinweise darauf, dass die tödlichen Schüsse im April 1977 von einer Frau abgefeuert wurden.

Das Opfer, die Akteure, die Rätsel
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Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wurden die Urteile gegen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts freigegeben. Nach den Akten erscheint es unwahrscheinlich, dass eine bislang nicht ermittelte Frau die tödlichen Schüsse auf den früheren Generalbundesanwalt und seine zwei Begleiter abgab. Die zahlreichen Zeugen hatten bei Anmietung des Tat-Motorrads und im Fluchtauto immer nur Männern beobachtet. Auch der jüngst verdächtigte Stefan Wisniewski wurde von keinem Zeugen identifiziert.

Im April und Mai dieses Jahres waren Zweifel daran aufgekommen, ob die verurteilten früheren RAF-Terroristen Knut Folkerts, Christian Klar und Günter Sonnenberg tatsächlich die Täter waren, die den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 in Karlsruhe ermordeten. Die Bundesanwaltschaft hatte diese drei Täter ermittelt und neben ihnen auch Brigitte Mohnhaupt als Drahtzieherin und Organisatorin angeklagt.

Klar, Folkerts und Mohnhaupt wurden 1980 und 1985 in zwei verschiedenen Prozessen zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt. Sonnenberg erhielt wegen anderer Taten lebenslänglich, das Buback-Verfahren wurde wegen seiner schweren Kopfverletzungen jedoch eingestellt.

Im Frühjahr kam dann plötzlich wieder Bewegung in den Fall: Der RAF-Aussteiger Peter Jürgen Boock hatte im Fernsehen Stefan Wisniewski als Schützen genannt. Bubacks Sohn Michael äußerte hingegen mehrfach den Verdacht, eine Frau habe seinen Vater und dessen zwei Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe erschossen. Er vermutete die frühere RAF-Terroristin Verena Becker als Täterin.

Auf Grund der Aussage Boocks ermittelt die Bundesanwaltschaft neu gegen Wisniewski. Wegen dieser Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen sind, wurden die Urteile auch zunächst nicht freigegeben. Erneute Zeugenvernehmungen wurden von der Bundesanwaltschaft inzwischen aber abgeschlossen. Deshalb stehe der Herausgabe der Urteile nichts mehr im Wege, teilte die Behörde mit.

Mehrere Medien - darunter Tageszeitungen, Nachrichtenagenturen und Fernsehsender - hatten zuvor eine Klage gegen die Behörde geprüft. Der zuständige Abteilungsleiter Rainer Griesbaum sicherte schließlich Ende Juni die Herausgabe zu.

Die Urteile wurden nun den Journalisten, die sie beantragt hatten, zugestellt. Die Medienvertreter halten die Einsicht wegen der neuen Diskussion über den Buback-Mord im Jahre 1977 für notwendig. Einzelne Passagen in den nun zugänglichen Urteilsbegründungen sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes geschwärzt.

(afp)
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