Diskussion um Gnadenakt RAF-Terrorist Klar will Treffen mit Köhler

Berlin (RPO). Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar will sich persönlich mit Bundespräsident Horst Köhler treffen. Klar hat bei Köhlers Vorgänger Johannes Rau ein Gnadengesuch eingereicht. Köhler lässt den Antrag derzeit prüfen.

Das sagte Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider der Berliner "Tageszeitung." Schneider sagte, Klar werde sich nicht an der öffentlichen Debatte über die Freilassung ehemaliger RAF-Terroristen beteiligen. "Was er sagen wollte, hat er Horst Köhler geschrieben", sagte Schneider. Der Inhalt des Schreibens unterliege aber der anwaltlichen Schweigepflicht. Klar verfolge die Debatte über Zeitungen und das Fernsehen, zu denen er Zugang in der Haft hat.

Schneider bestätigte, dass Klar ein Angebot zur Arbeit als Bühnentechniker am Berliner Ensemble erhalten habe. Auch der Betriebsrat habe der Tätigkeit zugestimmt. Klar könne an dem Theater eine dreijährige Ausbildung zum Bühnentechniker absolvieren.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am Montag entschieden, dass die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Klar hat derzeit keine Aussicht auf eine vorzeitige Entlassung. Er kann lediglich auf einen Gnadenakt hoffen.

Westerwelle gegen Gnade für Klar

FDP-Chef Guido Westerwelle hat sich strikt gegen einen Gnadenakt für Christian Klar ausgesprochen. Er sagte unserer Redaktion: "Im Fall Christian Klar liegen die Dinge völlig anders." Bei Brigitte Mohnhaupt gehe es um eine richterliche Entscheidung nach Recht und Gesetz. Bei Klar stehe dagegen eine mögliche Begnadigung durch den Bundespräsidenten zur Diskussion, also Gnade vor Recht.

"Bei einer Begnadigung geht es nicht nur um die Sicherheit der Bevölkerung vor dem Straftäter, sondern um alle Aspekte eines Falles", mahnte Westerwelle. "Eine Begnadigung von Christian Klar, der seine fürchterlichen Taten weder bereut noch zur Aufklärung beiträgt, kommt für mich persönlich nicht in Betracht", betonte der FDP-Chef. "Ohne glaubhafte Reue und ohne vollständige Aufklärung der Tat gibt es keine Gnadenwürdigkeit", mahnte er.

(apbackup)
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