Nach Mohnhaupt-Entscheidung RAF-Terrorist Klar hofft auf Gnade

Hamburg (RPO). Nach der Entscheidung über die Freilassung der früheren RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt hofft der Anwalt ihres Komplizen Christian Klar auf Gnade für seinen Mandanten. "Ich hoffe, dass die Entscheidung eine positive Entscheidung des Bundespräsidenten nach sich zieht", sagte Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider am Montag in Hamburg.

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"Gleiche Dinge gehören gleich behandelt", sagte Schneider. Juristische Ansprüche ergäben sich für Klar aus der vorzeitigen Haftentlassung Mohnhaupts nicht, gestand der Anwalt. Über eine mögliche Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler über eine Begnadigung von Klar lägen ihm keine Informationen vor. "Ich höre, dass man dort prüft", sagte Schneider.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hatte am Montagmorgen entschieden, dass Brigitte Monhaupt nach 24 Jahren hinter Gittern vorzeitig in die Freiheit entlassen wird. Der Rest ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Den Tag der Entlassung legten die Richter auf den 27. März fest, die Bewährungszeit auf fünf Jahre. Politiker von SPD und Grünen bewerteten die Entscheidung vor dem Hintergrund der Gesetzeslage als konsequent.

Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt wird nach Angaben der Bundesanwaltschaft Ende März nicht unvorbereitet aus der 24-jähriger Haft entlassen. Bundesanwalt Walter Hemberger sagte am Montag in Karlsruhe, Mohnhaupt werde "eine Wohnung vorfinden und ein soziales Umfeld, das sie betreuen wird". Auf ihre Haftentlassung sei die 57-Jährige "jahrelang vorbereitet" worden. Außerdem werde ihr ein Bewährungshelfer bestellt, der ihr helfe, sich im täglichen Leben zurecht zu finden.

Hemberger betonte, dass sich die frühere Terroristin "mit der Opferproblematik beschäftigt". Sie wolle aber nicht einfach einen Brief nach dem Motto "Es tut mir leid" an die Opfer ihrer Gewalttaten schreiben. "Das würde aus ihrer Sicht der Situation nicht gerecht", sagte der Bundesanwalt. Mohnhaupt denke derzeit über andere Möglichkeiten nach, auf die Angehörigen zuzugehen, sagte der Bundesanwalt, der die Freilassung Mohnhaupts befürwortet hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am Montag entschieden, den Rest ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Hemberger sagte, Mohnhaupt habe "in nachvollziehbarer Weise" erklärt, dass sie zu der Auflösungserklärung der RAF von 1998 stehe. Aus Mohnhaupts Sicht sei "die Zeit für den bewaffneten Kampf vorüber". Sie habe betont, dass sie sich "in Zukunft keiner terroristischen Vereinigung mehr anschließen wird". Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft könne es daher "verantwortet werden, sie auf freien Fuß zu setzen", sagte Hemberger.

Der 54 Jahre alte Klar war vom Oberlandesgericht Stuttgart im April 1985 im selben Prozess wie Mohnhaupt zu fünf Mal lebenslang plus 15 Jahren Haft verurteilt worden; daraus wurde eine Gesamtstrafe, die auf lebenslang lautet. Festgestellt wurde außerdem eine "besondere Schwere der Schuld", die eine vorzeitige Haftentlassung erschwert. 1992 wurde Klar nach Kronzeugenaussagen erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht setzte eine Mindesthaftzeit von 26 Jahren fest - also könnte Klar per Gerichtsbeschluss frühestens Anfang 2009 auf Bewährung entlassen werden.

Die Linskfraktion forderte Bundespräsident Horst Köhler auf, nun über das Gnadengesuch Christian Klars zu entscheiden. "Der Beschluss war lange überfällig", teilte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke, in einer Erklärung mit. "Nun müssen auch die übrigen drei in Haft sitzenden ehemaligen RAF-Aktivisten Christian Klar, Eva-Sybille Haule und Birgit Hogefeld frei kommen."

(apbackup)
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