Nach Auslandsaufenthalt Bundesinnenministerium schlägt strenge Quarantäne-Regeln vor

Berlin · 14 Tage zu Hause bleiben, keine Besuche, Meldung beim Gesundheitsamt: Diese Auflagen sollen jenen blühen, die aus dem Ausland einreisen. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder.

 Der Grenzübergang Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und dem polnischen Slubice.

Der Grenzübergang Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und dem polnischen Slubice.

Foto: dpa/Patrick Pleul

In einem Entwurf zu einer Muster-Verordnung für die Bundesländer, die derzeit im Bundesinnenministerium erarbeitet wird, heißt es, Einreisende seien verpflichtet, sich „unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in die während ihres Aufenthalts geplante Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort auszuhalten“. Während dieser Zeit sei es „nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ausnahmen gibt es etwa für Pfleger.

Wie hoch das Bußgeld jeweils ist, soll davon abhängen, wie groß das Ausmaß der „durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit“ ist, ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat oder sich uneinsichtig zeigt und ob ein Wiederholungsfall vorliegt.

Wer nach der Einreise gegen die häusliche Absonderung verstößt, soll nach den Empfehlungen des Ministerium zwischen 200 Euro und 25.000 Euro zahlen. Verstöße gegen das Besuchsverbot sollen mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro und höchstens 10.000 Euro geahndet werden. Fährt jemand nicht direkt nach Hause, soll er 50 Euro bis 5000 Euro bezahlen. Wer seiner Verpflichtung, Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen, nicht nachkommt, soll dafür ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 2000 Euro entrichten.

Um grenzüberschreitende Infektionsketten zu stoppen, hatte das Corona-Krisenkabinett am Montag beschlossen, für alle Einreisenden eine 14-tägige Quarantäne anzuordnen. Da außer Berufspendlern, Lastwagenfahrern und anderen speziell definierten Gruppen ohnehin kaum noch Ausländer einreisen dürfen, betrifft diese Regelung in erster Linie Deutsche und Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben. Zuständig für die Verordnung sind die Gesundheitsministerien der Länder.

(peng/dpa)
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