Fall Walter Lübcke Wenn Löschfristen Neonazis schützen

Analyse | Berlin · Um ein Haar wären die Daten, die die Fahnder auf die Spur des mutmaßlichen Lübcke-Mörders brachten, vernichtet worden. Wachsende Rechtsextremismus-Gefahren werfen Zweifel an den gesetzlichen Vorgaben auf.

 Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist hinter einem Bundeswehrsoldaten am Sarg bei einem Trauergottesdienst in der Martinskirche zu sehen. (Archiv)

Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist hinter einem Bundeswehrsoldaten am Sarg bei einem Trauergottesdienst in der Martinskirche zu sehen. (Archiv)

Foto: dpa/Swen Pförtner

Je einfacher es wird, immer mehr persönliche Daten über jeden an jedem Ort zu jeder Zeit zu sammeln, umso wichtiger wird das Recht auf Vergessenwerden. Wer in der Jugend mal über die Stränge schlägt, sollte das nicht sein Leben lang virtuell auf der Stirn tragen müssen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Erlaubnis der Sicherheitsbehörden zum Sammeln von personenbezogenen Daten mit strengen Löschfristen gekoppelt. Angesichts der wachsenden Bedrohung durch den Rechtsextremismus wachsen jedoch die Zweifel, ob der Staat sich selbst immer wieder blind machen muss.