Neue Beihilferichtlinie tritt in den nächsten Tagen in Kraft Praxisgebühr auch für Beamte und Abgeordnete

Hamburg (rpo). Doch keine Sonderrechte Abgeordnete und Beamte: Auch sie müssen ab sofort je zehn Euro pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche zahlen.

<P>Hamburg (rpo). Doch keine Sonderrechte Abgeordnete und Beamte: Auch sie müssen ab sofort je zehn Euro pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche zahlen.

Die entsprechende Beihilferichtlinie werde in den nächsten Tagen in Kraft treten, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Rainer Lingenthal, am Montag in Berlin. Sie werde rückwirkend zum 1. Januar gelten. Somit würden die Staatsdiener genau so viel zahlen wie gesetzlich Versicherte.

Ursprünglich hatte Innenminister Otto Schily eine Lösung vorgeschlagen, wonach Beamte und ein Großteil der Bundestagsabgeordneten pauschal 20 Euro pro Jahr als Praxisgebühr hätten aufbringen müssen. Da gesetzlich Versicherte bei regelmäßigen Arztbesuchen mindestens 40 Euro zahlen müssen, hatte es gegen die Besserstellung einen Proteststurm auch im Bundestag gegeben.

Nun würden bei Beamten genau die gleichen Zuzahlungen erhoben wie bei gesetzlich Versicherten, sagte Lingenthal. Dies gelte, obwohl die Krankenversicherung der Beamten über eine Beihilferegelung funktioniere. Danach versichern sich Beamte privat und erhalten die Hälfte der Behandlungskosten von ihrem Dienstherrn. Für die ursprüngliche Regelung war argumentiert worden, die Beamten seien eben zur Hälfte Privatversicherte. Für diese wird keine Praxisgebühr fällig.

Lingenthal dementierte eine Meldung der "Bild"-Zeitung, wonach Beamte mit geringen Pensionen von Zuzahlungen ausgenommen werden sollen. Tatsächlich gelte die Neuregelung auch für sie, sagte der Sprecher.

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