Pränataldiagnostik Mehrheit im Bundestag befürwortet Bluttests vor der Geburt

Berlin · Sollen bestimmte Gen-Untersuchungen zur Gesundheit ungeborener Kinder nicht mehr selbst bezahlt werden müssen? In einer offenen Aussprache im Parlament befürworten das die meisten Redner - aber nicht alle.

 Bundestagsabgeordnete stimmen in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages über einen Antrag ab.

Bundestagsabgeordnete stimmen in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages über einen Antrag ab.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Im Bundestag gibt es breite Unterstützung dafür, dass die Krankenkassen künftig auch Bluttests auf ein Down-Syndrom des Kindes vor der Geburt bezahlen - aber begrenzt auf Risiko-Schwangerschaften. In einer meist nachdenklich und sachlich geführten Debatte sprachen sich zahlreiche Abgeordnete am Donnerstag fraktionsübergreifend dafür aus, diese risikoärmere Methode ebenso zu finanzieren wie sonst übliche Fruchtwasseruntersuchungen. Mehrere Parlamentarier warnten dagegen vor wachsendem Druck auf Eltern, der auch zu mehr Abtreibungen führen würde. Übereinstimmend mahnten Redner eine bessere Beratung und eine viel stärkere Unterstützung von Menschen mit Behinderungen an.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betonte in der offenen Grundsatzdebatte, Bluttests seien sicherer und medizinisch besser als bisherige Verfahren, die bereits Kassenleistung sind. Insofern sei es ethisch nicht zu rechtfertigen, Frauen bessere Tests vorzuenthalten. Zugleich warb er für die Gründung eines wissenschaftlich besetzen Gremiums zur Beratung über andere genetische Tests. „Wir werden Tests auf fast jede erdenkliche Krankheit bekommen.“

Die behindertenpolitische Expertin der Grünen, Corinna Rüffer, wandte sich gegen Bluttests als Kassenleistung. „Dieser Test kann nicht dazu dienen zu heilen, weil das Down-Syndrom keine Krankheit ist.“ Er diene in aller Regel einer „Selektion“. In den meisten Fällen, in denen ein Down-Syndrom des Ungeborenen erkannt werde, entschieden sich die Eltern für Abtreibung. Rüffer gehört zu den Initiatoren der Debatte. Mehr als 100 Abgeordnete hatten sich im vergangenen Herbst dafür eingesetzt, um grundlegende ethische Fragen auch bei künftig möglichen Diagnosen zu klären. Anträge wurden noch nicht vorgelegt.

Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Lange hatte sich das zuvor nur mit einer Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen. Bisher sind die rund 130 Euro teuren Bluttests meist selbst zu zahlen. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere Menschen. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Hintergrund der Debatte ist auch ein laufendes Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken, der über neue Kassenleistungen entscheidet. Das Gremium hat signalisiert, dass dies bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken für Komplikationen als medizinisch begründet angesehen werde. Eine Entscheidung dazu soll voraussichtlich im August getroffen werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, sieht keine ausreichenden Gründe gegen eine Kassenzulassung. „Wenn wir die Fruchtwasseruntersuchung bei Risikoschwangerschaften erstatten, die nicht-invasiven Bluttests aber nicht - das geht nicht“, sagte der Erlanger Theologie-Professor der Deutschen Presse-Agentur.

(zim/dpa/AFP)
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