Porto, Rente, Kindergeld Mehr Geld für Rentner und Eltern – was sich sonst noch zum 1. Juli ändert

Düsseldorf · Mehr Kindergeld und Rente, bessere Vorsorgeleistungen beim Zahnarzt für Kleinkinder – die zweite Jahreshälfte beschert vielen mehr Geld im Portemonaie. Auch Käufer von E-Autos und Geringverdiener können sich freuen. Deutlich teurer wird nur das Briefporto.

 Rentner und Eltern können sich ab Juli über mehr Geld im Portemonaie freuen.

Rentner und Eltern können sich ab Juli über mehr Geld im Portemonaie freuen.

Foto: dpa/Stephan Scheuer

Briefporto wird teurer

Das neue Porto für Briefe in Deutschland ist in Kraft getreten. Seit Montag kostet ein Standardbrief 80 Cent und damit 10 Cent mehr als bisher. Auch andere Sendungsarten wurden teurer. Für eine Postkarte werden 60 Cent fällig statt bislang 45 Cent. Alte Marken können zwar weiter verwendet werden, je nach Sendungsart muss man aber zusätzliche Wertzeichen aufkleben. Zuletzt hatte die Post 2016 die Preise angezogen.

Mehr Kindergeld und höherer Kinderzuschlag

In einer ersten Stufe steigt das Kindergeld um monatlich 10 Euro. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien ab 1. Juli 204 Euro statt bisher 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind sind es 210 statt bislang 200 Euro. Für jedes weitere Kind gibt es 235 Euro statt 225 Euro. Die nächste Erhöhung ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oberhalb des Hartz-IV-Satzes steigt – und zwar auf maximal 185 Euro pro Kind. Außerdem sollen mehr Menschen Anspruch auf die Leistung bekommen.

Fast vier Prozent mehr Rente

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland erhalten spürbar höhere Bezüge. In Westdeutschland legen die Renten zum 1. Juli um 3,18 Prozent zu, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Die Rentenerhöhung erreicht allerdings nicht alle in vollem Maß. Rund 50.000 Rentner werden wegen der höheren Renten voraussichtlich zusätzlich steuerpflichtig, in ganz Deutschland sind das dann knapp fünf Millionen Rentner. Ab wann ein Rentner Steuern zahlen muss, ist von zwei Faktoren abhängig. Seit wann er Rente bezieht und wie hoch seine Rente ist. Ein Rentner etwa, der seit 2007 Rente bezieht, muss 54 Prozent seiner Rente versteuern. Jemand, der erst seit 2018 Rente bekommt, muss schon 76 Prozent versteuern. Grundsätzlich fallen Steuern aber nur oberhalb des Grundfreibetrags an, der in diesem Jahr bei 9168 Euro für Alleinstehende und bei 18.336 Euro für Paare liegt.

Mehr Zahnvorsorge für Kleinkinder

Dem frühkindlichen Karies geht es an den Kragen: Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern stehen künftig zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat drei Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt zu. Außerdem haben jetzt auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal pro Halbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack.

Weniger Steuern auf kleine Gehälter

Geringverdiener und sogenannte Midi-Jobber werden stärker bei den Sozialabgaben entlastet. Ab 1. Juli zahlen sie bei einem Lohn zwischen 450 und 1300 Euro geringere Sozialbeiträge statt wie bisher nur bei einem Lohn zwischen 450 und 850 Euro. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

Kaufprämie für E-Autos

Käufer von Elektroautos werden begünstigt, wenn sie in zusätzliche Sicherheit investieren. Wer ein akustisches Warnsystem einbauen lässt, erhält pauschal 100 Euro Förderung. Die Technik soll dazu dienen, dass blinde und sehbehinderte Menschen besser auf die fast geräuschlos rollenden Autos aufmerksam werden.

Höherer Mindestlohn für Gerüstbauer

Ab Juli erhalten Gerüstbauer einen Mindestlohn von 11,88 Euro pro Stunde. Zuvor lag er bei 11,35 Euro. Der Lohn gilt auch für Gerüstbauer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt wurden. Im Gerüstbauhandwerk sind in Deutschland etwa 21.000 Menschen beschäftigt.

Energieausweise für Gebäude laufen ab

Zum 1. Juli sind die Energieausweise abgelaufen, die für Gebäude ausgestellt waren, die nicht überwiegend zum Wohnen gedacht sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ein solches Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, empfiehlt die Bundesregierung, sich mit Hilfe eines Energieberaters einen neuen Energieausweis in Form eines „Bedarfsausweises“ erstellen zu lassen. Dieser ist dann wie schon die alten Ausweise zehn Jahre lang gültig. Für Wohnhäuser liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 ab.

(mit Material der dpa)
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