Urteil des Verfassungsgerichts Polizei darf bei Demos auch Unschuldige einkesseln

Karlsruhe · Bei Demonstrationen mit Ausschreitungen darf die Polizei im Zweifel auch unschuldige Protestierer mit einkesseln. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

 Wenn Polizisten bei Ausschreitungen innerhalb einer Demonstration keinen Tatverdächtigen ausmachen können, dürfen sie alle Demonstranten umzingeln.

Wenn Polizisten bei Ausschreitungen innerhalb einer Demonstration keinen Tatverdächtigen ausmachen können, dürfen sie alle Demonstranten umzingeln.

Foto: dpa, skh bsc csa dna

Die Karlsruher Richter weisen damit die Klage eines Mannes ab, der im Juni 2013 in Frankfurt gegen die Europäische Zentralbank (EZB) und die Euro-Rettungspolitik auf die Straße gegangen war. Damals hatten die Einsatzkräfte knapp 1000 Menschen in einem "Polizeikessel" abgeschnitten, nachdem aus diesem Teil der Versammlung Feuerwerkskörper und Farbbeutel geworfen wurden.

Der Kläger war darin knapp fünf Stunden festgesetzt, ehe er an einer von 15 Durchlass-Stellen überprüft wurde und gehen durfte. Ermittlungen gegen ihn wurden später eingestellt. Die Richter sehen dadurch keine Grundrechte verletzt. Zwar müsse der Verdacht einer Straftat normalerweise auf einen konkreten Versammlungsteilnehmer bezogen sein. Wenn aber — wie in Frankfurt passiert — aus einer geschlossenen Gruppe heraus — mit Vermummten, Schutzschilden sowie Seilen und Stangen zur Abschirmung — viele Straftaten passieren, darf die Polizei laut Beschluss zunächst alle Beteiligten verdächtigen.

(bur/dpa)
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