Konsequenzen aus Lübcke-Prozess „Extremistische Strukturen noch stärker in den Blick nehmen“

Analyse | Berlin · Für das Oberlandesgericht in Frankfurt ist der Prozess um den Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke mit dem Urteil „Lebenslang“ gegen den Mörder Stephan Ernst zu Ende gegangen. Aber die Konsequenzen für den Kampf gegen den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus werden von der Politik neu formuliert.

 Vor der Urteilsverkündung wird der Angeklagte Stephan Ernst in den Verhandlungssaal des Frankfurter Oberlandesgerichts geführt.

Vor der Urteilsverkündung wird der Angeklagte Stephan Ernst in den Verhandlungssaal des Frankfurter Oberlandesgerichts geführt.

Foto: dpa/Kai Pfaffenbach

Die lebenslange Haftstrafe gegen Stephan Ernst für den Mord an Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke ist von der Politik nachdrücklich begrüßt worden. „Unser Rechtsstaat begegnet den Feinden der Demokratie mit Konsequenz, um uns zu schützen“, sagte CDU-Chef und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Das Urteil mache Mut und sei Mahnung: „Wir lassen uns unser Land von Rechtsterroristen und geistigen Brandstiftern nicht kaputt machen“, erklärte Laschet.