Pläne von Gesundheitsminister Spahn Kabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Berlin · Die Bundesregierung will mit mehr Personal die Situation in der Pflege verbessern: Dazu brachte das Kabinett am Mittwoch den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf den Weg.

 Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl durch ein Seniorenzentrum (Symbolbild).

Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl durch ein Seniorenzentrum (Symbolbild).

Foto: dpa/Christophe Gateau

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) setzt unter anderem das „Sofortprogramm Pflege“ um. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will damit nach eigenen Worten Pflegekräfte unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die Versorgung von Patienten verbessern. Er sprach von einer „wichtigen Etappe zur Verbesserung der Pflege“ und kündigte zugleich weitere Schritte an. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

„Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden“, sagte Spahn. Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern würden die Krankenversicherung finanzieren. „Auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2018“, sagte der Minister.

Der Gesetzentwurf regelt unter anderem, wie viel Pflegepersonal an Krankenhäusern zur Versorgung der Patienten mindestens beschäftigt sein muss. Ab 2020 soll eine Mindestpersonalausstattung verpflichtend sein; zudem soll sich die Finanzierung der Pflegepersonalkosten nicht mehr nach Fallpauschalen ausrichten.

Um Pflegekräfte zu entlasten, will das Gesundheitsministerium auch die Digitalisierung vorantreiben. Ambulante oder stationäre Einrichtungen sollen dafür bis zu 30.000 Euro erhalten. Die Regelung soll die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen verbessern sowie die Wegezeiten in der ambulanten Alten- und Krankenpflege besonders im ländlichen Raum besser honorieren.

Um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen, soll die Ausbildung der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe ab dem ersten Ausbildungsjahr vergütet werden. Zudem soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bezeichnete es als überfällig, dass die Krankenhäuser künftig transparenter über ihr Personal und den Pflegeaufwand informieren müssten. „So kann für jedes Haus ein Bedarf in der Pflege ermittelt werden, der sich an den Bedürfnissen der Patienten und der Qualität der Pflege orientiert“, sagte Brysch der „Passauer Neuen Presse“.

(mba/kna)
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