Umstrittene Präimplantationsdiagnostik 315 Gentests an Embryonen auf Erbkrankheiten

Berlin · Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland zwar grundsätzlich verboten. Es gibt aber Ausnahmen – wenn Eltern ihrem Kind ein hohes Krankheitsrisiko vererben. Die Bundesregierung hat jetzt einen Bericht zur Erfahrung mit der PID vorgelegt.

 Eine Wissenschaftlerin in Leipzig untersucht Eizellen.

Eine Wissenschaftlerin in Leipzig untersucht Eizellen.

Foto: dpa/Waltraud Grubitzsch

(epd) Die Zahl der Fälle steigt, in denen mithilfe von Präimplantationsdiagnostik (PID) Embryonen auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden. Wie aus einem am Mittwoch vom Bundeskabinett beratenen Bericht hervorgeht, wurde 2018 in 319 Fällen einer PID zugestimmt, in 315 Fällen wurde sie angewendet. Im Jahr zuvor hatte die Zahl der Zustimmungen bei 286 gelegen, 2016 bei 174.

Bei der PID werden befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf schwere Erbkrankheiten untersucht. Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte der Bundestag 2011 beschlossen, diese Tests in Ausnahmefällen zu erlauben. Danach sind die Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung möglich, wenn aufgrund der Anlagen des Elternpaares ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit des Kindes zu befürchten ist oder die Gefahr einer Tot- oder Fehlgeburt besteht. Die Bundesregierung muss alle vier Jahre einen Bericht über die Erfahrungen mit der PID vorlegen.

Über jeden einzelnen Fall muss eine Ethikkommission entscheiden. Wie aus dem Regierungsbericht hervorgeht, gab es bis September 2019 fünf solcher Kommissionen, die teilweise für mehrere Bundesländer Anträge prüfen. Zehn sogenannte PID-Zentren, in denen die Untersuchungen vorgenommen wurden, waren im Herbst 2019 zugelassen.

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