Neue Verordnung Regierung will Hundehalter zu zweimal täglich Gassigehen verpflichten

Berlin · Die neue Hundeverordnung der Bundesregierung verschärft die Regeln für Halter und Züchter von Hunden. Außerdem soll der Tierschutz für den Transport von Nutztieren ausgeweitet werden.

 Zu den Bedürfnissen von Hunden gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse (Symbolbild).

Zu den Bedürfnissen von Hunden gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse (Symbolbild).

Foto: obs/Sven Brauers

Für Hundehalter und für Züchter sollen künftig strengere Regeln gelten. Außerdem will die Bundesregierung den Tierschutz für den Transport von Nutztieren verbessern. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums von Julia Klöckner (CDU) hervor, der unserer Redaktion vorliegt und der gerade an die Bundesländer verschickt wurde.

Die Neuregelungen im Einzelnen: „Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren“, heißt es in dem Papier. Wer also keinen Garten für den Hund hat, muss zweimal täglich Gassi gehen. Man darf künftig Hunde nicht mehr den ganzen Tag allein lassen. Eine Betreuungsperson solle sich „mehrmals täglich“ um das Tier kümmern, sieht die Verordnung vor. Als Begründung nennt der Entwurf „neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden“. Den Tieren soll ein „ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen“ ermöglicht werden. Hunde grundsätzlich an einer Kette oder Leine zu halten, wird gänzlich verboten.

Verboten werden zudem Ausstellungen mit Hunden, die derart überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute „tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert“ wurden.

Strengere Vorgaben gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter.   Sie sollen nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Für die Wurfkisten gibt es neue Vorschriften, was Größe und Temperatur betrifft. Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und sollen mindestens einmal täglich Auslauf bekommen.

Auch Nutztieren wie Rindern, Schweinen und Geflügel soll es künftig etwas besser gehen – zumindest beim Transport. Dazu sieht die neue Verordnung vor, dass die Dauer der Transporte innerhalb von Deutschland viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen darf, „wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht“. Aktuell dürfen Nutztiere bis zu acht Stunden lang zu einem Schlachthof gefahren werden. Das soll auch so bleiben, aber eben nur, wenn die Temperaturen in den Viehwagen 30 Grad nicht übersteigen. Das europäische Recht sieht weniger Tierschutz vor. Deutschland macht mit der Neuregelung von einer Öffnungsklausel Gebrauch, die es ermöglicht, die Tiere weniger leiden zu lassen.

(qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort