Beitragssatz soll um 0,3 Prozent steigen Pflegereform kommt am 28. Mai ins Kabinett

Berlin · Die Bundesregierung will den Gesetzentwurf zur Pflegereform am 28. Mai im Kabinett beschließen, wie unsere Redaktion aus Koalitionskreisen erfuhr.

Das ist Hermann Gröhe
6 Bilder

Das ist Hermann Gröhe

6 Bilder
Foto: dpa, Maurizio Gambarini

Der überarbeitete Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sieht vor allem eine Stärkung der häuslichen Pflege vor. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dafür flexibilisiert und ausgeweitet werden. Ziel ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und deren Angehörige zu entlasten.

Zur Finanzierung der Reform wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen, was dem Gesetzentwurf zufolge Mehreinnahmen von 3,63 Milliarden Euro pro Jahr bringt. Rund eine Milliarde Euro soll nicht in die Pflegeleistungen gesteckt werden, sondern in einen Vorsorgefonds fließen. Das Geld soll angesichts der zu erwartenden steigenden Zahl Pflegebedürftiger künftige Generationen entlasten.

In einem zweiten Teil der Pflegereform soll ein neuer Begriff von Pflegebedürftigkeit eingeführt werden. Dazu läuft gerade eine Erprobungsphase. Wenn es so weit ist, steigt der Beitragssatz abermals um 0,2 Prozentpunkte.

(qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort