Pflegereform der Bundesregierung Kabinett bringt Pflegelöhne nach Tarif auf den Weg

Berlin · Höhere Löhne in der Altenpflege und eine Bezuschussung für Pflegebedürftige – die Bundesregierung hat die Pflegereform auf den Weg gebracht. Doch die komplexe Finanzoperation stößt auf Kritik.

 Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl durch einen Flur in einem Seniorenzentrum.

Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl durch einen Flur in einem Seniorenzentrum.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Pflegereform für höhere Löhne in der Altenpflege auf den Weg gebracht. Ab September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Zudem werden Pflegebedürftige bei den Kosten durch Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen entlastet. Das Kabinett billigte nach Angaben eines Regierungsvertreters mehrere zuvor in der Koalition vereinbarte Änderungsanträge für ein bereits laufendes Gesetzesvorhaben. Der Bundestag soll dies noch vor dem Sommer verabschieden.

Zur Gegenfinanzierung soll der Bund ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Zugleich soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte auf künftig 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Damit steigt der Beitrag für sie von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwartet dennoch eine Finanzierungslücke von etwa zwei Milliarden Euro.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Details am Vormittag vor der Presse erläutern. Auf eine Tarifbindung hatte vor allem die SPD gedrungen. Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums wird etwa die Hälfte der rund 1,2 Millionen Pflegekräfte nicht nach Tarif bezahlt. Sie verdienten etwa zwei Euro pro Stunde weniger. Dies soll sich dadurch ändern, dass ab September 2022 die Zulassung von Altenheimen und Pflegediensten von einer Entlohnung nach Tarif oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen abhängig gemacht wird.

Auf Wunsch aus der Unions-Fraktion wurde die geplante Begrenzung der Eigenanteile an den Pflegekosten nochmals verändert. Einen Zuschuss der Pflegekassen zum Eigenanteil soll es nun bereits im ersten Jahr der vollstationären Pflege geben, und zwar in Höhe von fünf Prozent. Im zweiten Jahr steigt der sogenannte Leistungszuschlag auf 25 Prozent. Im dritten Jahr beträgt er 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent. Die Zuschüsse ab dem dritten Jahr fallen damit jeweils um fünf Prozentpunkte geringer aus als anfangs geplant.

An das Gesetzespaket angehängt wurde auch ein zusätzlicher Bundeszuschuss von sieben Milliarden Euro an die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2022. Damit wird eine Abmachung in der Koalition umgesetzt, dass der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von derzeit durchschnittlich 1,3 Prozent im kommenden Jahr stabil bleiben soll. Das Gesundheitsministerium wird zudem ermächtigt, den Bundeszuschuss weiter zu erhöhen, wenn dies zur Stabilisierung des Zusatzbeitrages nötig wäre.

Spahn verteidigte die Pläne gegen Kritik. Das Pflegepaket löse nicht alle Probleme, gehe aber doch zwei entscheidende Dinge an, sagte er am Mittwoch im WDR. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wies Kritik an der Finanzierung der Reform zurück. „Wenn man bessere Löhne will und es gleichzeitig nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen sein soll, (...) dann wird man das aus der Pflegeversicherung und aus Steuermitteln finanzieren müssen“, sagte er am Mittwoch NDR Info.

Der Sozialverband VdK kritisierte die Reformpläne. „Heimbewohnerinnen und Heimbewohner werden mehr Geld zahlen müssen. Es kann nicht sein, dass die Kosten für mehr Personal und notwendige Lohnsteigerungen nun vor allem an ihnen hängenbleiben“, sagte Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Der geplante Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro reiche „nie und nimmer“.

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Pflegebedürftigen in Deutschland hätten eine deutlichere Entlastung verdient – es wäre Aufgabe des Bundesfinanzministers gewesen, einen entsprechenden Bundeszuschuss bereitzustellen.“

Der Arbeitgeberverband Pflege begrüßte, dass der ursprünglich angestrebte allgemeinverbindliche Tarifvertrag für die Altenpflege tot sei. Wer glaube, dass ein Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro reiche, „glaubt auch an den Weihnachtsmann oder die Weihnachtsfrau“, sagte Präsident Thomas Greiner dem „Handelsblatt“. Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, warnte ebenfalls vor einer völlig unzureichenden Finanzierung der Reform. „Für das Jahr 2022 zeichnet sich schon jetzt ein Defizit von zwei Milliarden Euro ab.“ In der Folge drohten Beitragssteigerungen.

(c-st/Reuters/dpa)
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