Ausstieg bis 2038 Altmaier legt Gesetzentwurf zu Milliarden-Hilfen für Kohleregionen vor

Berlin · Bis 2038 soll Deutschland aus dem Kohlestrom aussteigen. Der Bund lässt sich den Kompromiss mit Industrie und Ländern viele Milliarden Kosten. Unmittelbar vor den Landtagswahlen im Osten will der Wirtschaftsminister Fakten schaffen.

 Ein Schaufelradbagger arbeitet sich im Tagebau Garzweiler durch das Erdreich.

Ein Schaufelradbagger arbeitet sich im Tagebau Garzweiler durch das Erdreich.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Kurz vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einen Gesetzentwurf zu Milliarden-Hilfen für den Strukturwandel in Kohleregionen vorgelegt. Damit bei anderen Vorhaben des Bundes nicht zugunsten der vom Kohleausstieg betroffenen Gebiete gespart werden muss, sehen die Pläne des CDU-Politikers zusätzliche „Verstärkungsmittel“ für die Ministerien vor. Der Entwurf des „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Er wird jetzt zwischen den Bundesministerien abgestimmt.

Bis 2038 soll Deutschland aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Kohle aussteigen - so hat es die Kohlekommission Ende Januar beschlossen. Dagegen gab und gibt es unter anderem in den Regionen, in denen Tausende Jobs an der Kohle hängen, Widerstand. Wenn alles glatt läuft, könnte der Gesetzentwurf schon am 28. August vom Bundeskabinett beschlossen werden - vier Tage später wird in den betroffenen Ländern Brandenburg und Sachsen gewählt. Die Passagen zur Finanzierung sind nach dpa-Informationen bereits mit dem Finanzministerium abgestimmt.

In dem Gesetz geht es unter anderem um die Verteilung von bis zu 14 Milliarden Euro „für besonders bedeutsame Investitionen“ in Braunkohleregionen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Außerdem wird die Verteilung von 1,09 Milliarden Euro an strukturschwache Standorte von Steinkohle-Kraftwerken in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie dem ehemaligen Braunkohlerevier Helmstedt geregelt.

In Kraft treten soll das Gesetz zu den Strukturhilfen erst, wenn auch das Kohleausstiegsgesetz verkündet ist - das war unter anderem Umweltschützern besonders wichtig. Denn noch steht nicht fest, wann welches Kohlekraftwerk vom Netz geht. Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit dem Energiekonzern RWE über Entschädigungen.

Neben den Investitionszuschüssen, die nicht an bestimmte Projekte gebunden sind, legt der Bund Förderprogramme auf und steckt Geld in Forschungseinrichtungen, Behörden, Straßen, öffentlichen Nahverkehr und Schienen sowie in digitale Infrastruktur. Ziel des Bundes ist, bis 2028 bis zu 5000 Arbeitsplätze in Behörden und anderen eigenen Einrichtungen in den Regionen zu schaffen.

Das Wirtschaftsministerium plant etwa ein Förderprogramm „Zukunft Revier“, das aus ehemaligen Kohleregionen „bundesweiten Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung“ machen soll.

Im Gesetzentwurf ist genau aufgeführt, nach welchem Schlüssel die Finanzhilfen verteilt werden, etwa „43 Prozent für das Lausitzer Revier“, davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen. 37 Prozent gehen demnach ans Rheinische Revier, 20 Prozent ans Mitteldeutsche Revier, davon 60 Prozent nach Sachsen-Anhalt, 40 Prozent nach Sachsen. Der Verteilungsschlüssel - insgesamt 25,8 Prozent für Brandenburg, 37 Prozent für NRW, 25,2 Prozent für Sachsen sowie 12 Prozent für Sachsen-Anhalt - ist schon länger bekannt.

Investitionen „zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur“ trägt der Bund damit zu bis zu 90 Prozent, Länder oder Gemeinden müssen mindestens zehn Prozent übernehmen. Die Länder hatten bereits viele Projekte angemeldet.

Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) begrüßte den Entwurf. „Darauf haben wir lange gewartet. Er ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für das Gelingen des Strukturwandels“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

(zim/dpa)
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