Kastration ohne Betäubung Peta lässt Ferkel Verfassungsbeschwerde einreichen

Karlruhe/Stuttgart · Peta will am Dienstag im Namen von Schweinen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde einreichen. Ziel ist es, einen Präzedenzfall zu schaffen, der Tieren zu juristischen Grundrechten verhilft.

 Ferkel in einem Stall (Archivfoto)

Ferkel in einem Stall (Archivfoto)

Foto: dpa/Jens Büttner

Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte würden Ferkel selbst als Beschwerdeführer auftreten, teilte Peta am Montag in Stuttgart mit. Die Beschwerde richtet sich gegen die Fristverlängerung bei der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel. „Es widerspricht dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz“, heißt es in der Mitteilung. Begleitet werde die Aktion von einer Demonstration mit als Tieren verkleideten Protestlern.

Männliche Ferkel werden kastriert, um den für manche Menschen unangenehmen „Ebergeruch“ zu vermeiden, der bei der Zubereitung des Fleisches auftreten kann. Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass ein schmerzhafter Eingriff bei einem Wirbeltier nicht ohne Betäubung durchgeführt werden darf. Es lässt allerdings auch die Ausnahme zu, dass Ferkel bis zu ihrem siebten Lebenstag ohne Betäubung kastriert werden dürfen.

Der Bundestag hatte das Ende dieser Praxis 2013 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018 beschlossen. Kurz vor Ablauf der Frist verlängerte der Bundestag die Übergangsfrist um zwei weitere Jahre bis Ende 2020.

Peta Deutschland wurde 1994 in Hamburg gegründet. Der Verein vertritt die Ansicht, dass Tiere nicht dazu da sind, an ihnen zu experimentieren, sie zu essen, sie anzuziehen oder sich von ihnen unterhalten zu lassen. Hauptsitz von Peta ist seit 2014 Stuttgart, eine weitere Niederlassung befindet sich in Berlin.

(cka/epd)
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