Karlsruhe Pendlerpauschale wird am 10. September verhandelt

Karlsruhe (RPO). Ob die seit 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale rechtmäßig ist, soll das Bundesverfassungsgericht ab dem 10. September in einer mündlichen Verhandlung klären. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Urteil werde "voraussichtlich noch in diesem Jahr ergehen", sagte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland.

Der Zweite Senat befasst sich mit den Normenkontrollanträgen des Bundesfinanzhofs sowie der Finanzgerichte Niedersachsens und des Saarlandes, die die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halten. Seit 1. Januar 2007 können die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz konnten bis zum Veranlagungszeitraum 2006 mit einer Entfernungspauschale als Werbungskosten steuerlich abgezogen werden. Mit der seit 2007 geltenden Vorschrift des Einkommensteuergesetzes hatte der Gesetzgeber angeordnet, dass solche Fahrtaufwendungen keine Werbungskosten sind. Lediglich Aufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer könnten "wie Werbungskosten" abgezogen werden.

Die vorlegenden Gerichte halten die Versagung des Werbungskostenabzugs für verfassungswidrig. Die Regelung sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Trotz der privaten Wahl des Wohnorts seien die Fahrtaufwendungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen. Vielmehr seien sie allein beruflich veranlasst. Sie gehörten deshalb zu den abzugsfähigen Aufwendungen.

Die CSU hatte in den vergangenen Wochen massiv eine Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale gefordert, um die Bürger steuerlich zu entlasten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plädierte hingegen dafür, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Merkel hatte zudem Steuerentlastungen vor der Wahl 2009 mit dem Hinweis abgelehnt, dass zunächst der Haushalt konsolidiert werden solle.

Versöhnliche Töne aus der CSU

Nun rudert Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) nach den Attacken gegen Merkel im Unions-internen Streit zurück und schlägt versöhnlichere Töne an. Er wolle aus der Diskussion "keinen generellen Konflikt mit der Kanzlerin" machen, sagte Beckstein der "Süddeutschen Zeitung".

Beckstein hatte am Wochenende mit harten Worten gegen die Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel für Aufregung in der Union gesorgt. "Natürlich habe ich die eine oder andere scharfe Formulierung gebraucht", sagte Beckstein. Das Thema solle aber nicht zu einem "generellen Gegensatz zwischen CDU und CSU" werden.

Die Pendlerpauschale sei nicht "das einzig Wichtige in der Politik", sagte der CSU-Politiker. Bei anderen Themen wie der Gesundheits- und der Bildungspolitik verfolge die CSU die gleiche Linie wie Merkel.

Gleichzeitig kündigte Beckstein an, nicht von seiner Forderung nach einer Rückkehr zur alten Pendlerpauschale abzurücken. "Alle Argumente" sprächen für die CSU. "Und nur weil die CSU in Berlin mitregiert, heißt das nicht, dass wir keine eigenen Gedanken entwickeln können", betonte er. Harmonie sei wichtig, "aber nicht alles".

(afp)
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