Reaktion aus Berlin Pendlerpauschale: Neuregelung nicht vor 2010

Berlin (RPO). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale schlägt in Berlin hohe Wellen. Die Regierung will die Anweisungen der Richter umgehend befolgen und die alte Regelung wieder in Kraft setzen. Mit einer Neuregelung sei nicht vor Anfang 2010 zu rechnen. Finanzminister Peer Steinbrück hält das Urteil für falsch, will es aber als Konjunkturspritze nutzen.

Pendlerpauschale - das Urteil in Fakten
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Das Urteil Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag Morgen die seit dem 1. Januar 2007 geltende Fassung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Bis der Bund ein neues Gesetz vorlegt gilt damit wieder die alte Regelung: Steuerlich können wieder Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer geltende gemacht werden. Steuerzahler können auf eine Rückzahlung vom Finanzamt hoffen.

Die Reaktion Die Bundesregierung setzt die alte Pendlerpauschale bis Ende 2009 wieder in Kraft. Das kündigte die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), am Dienstag in Karlsruhe an. Die Konsequenzen seien noch nicht absehbar. Dennoch werde sich die Regierung "selbstverständlich" an das Urteil halten.

Die Kosten Die Einnahmeausfälle im Bundeshaushalt für die drei Jahre von 2007 bis 2009 bezifferte sie auf insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro. Dafür werde es keine Gegenfinanzierung geben, betonte Kressl. Auf Nachfrage räumte sie ein, dass dies auf eine höhere Neuverschuldung hinauslaufe. Angesichts der wirtschaftlichen Situation würden die Gelder nicht an anderer Stelle eingespart.

Die Rückzahlungen Nach dem Urteil haben die rund 15 Millionen Betroffenen zunächst Anspruch darauf, dass ihre Wegekosten von je 30 Cent pro Kilometer zum Arbeitsplatz rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden.Die Finanzämter sollten in Abstimmung mit den Bundesländern angewiesen werden, die Steuerbescheide möglichst schnell automatisch zu korrigieren. Anträge müssten dazu nicht gestellt werden. Kressl versprach, dass die Rückerstattung schnell erfolgen soll, so dass die Bürger das Geld möglichst Anfang 2009 noch erhalten. Wichtig sei, dass die Menschen Sicherheit hätten. Deshalb werde eine Neuregelung in Ruhe vorbereitet und erst 2010 in Kraft treten können.

Erzwungene Geldspritze Das Finanzministerium beurteilt die Entscheidung des Verfassungsgerichts als falsch. Es befürchtet nachteilige Auswirkungen auf die Reformfähigkeit Deutschlands. Andererseits ist das Urteil für die Politik aber auch möglicherweise ein willkommenen Zwang. Es liefert in der Diskussion ums Konjunkturbelebungen einen neuen Ansatz. Der Bundesfinanzminister und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) schlugen vor, die Entscheidung des Gerichts zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu setzen.

Anweisungen an die Finanzämter "Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können", erklärten die beiden. Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.

(AFP)
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