Bundesfinanzhof entscheidet Pendlerpauschale erneut auf dem Prüfstand

München (RPO). Der Bundesfinanzhof prüft ab heute, ob die Kürzung der Penderpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zwei Bürger hatten gegen die umstrittene Änderung, nach der Arbeitswege erst ab dem 21. Kilometer abzurechnen sind geklagt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dauert es jedoch noch.

Zwei Steuerzahler hatten dagegen geklagt, dass sie ihre Kosten für den Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen können. Der Bund der Steuerzahler und der Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring unterstützen die Klagen.

Ob die Finanzrichter noch am Tag der Verhandlung ein Ergebnis verkünden, ist offen. Eine endgültige Entscheidung über das zugrunde liegende Gesetz kann nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe treffen. Das oberste deutsche Gericht will sich noch in diesem Jahr mit der Frage beschäftigen.

Die Einschätzung des Bundesfinanzhofes könnte aber ein wichtiges Indiz für die Zukunft der Pendlerpauschale sein. Das Steuergericht hatte bereits in einem Eilverfahren im vergangenen Jahr Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kürzung geäußert.

(ap)
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