"Pegida" in Dresden Einhalt für Hassredner

Meinung | Dresden · Auf der "Pegida"-Demonstration in Dresden eifern Hassredner den Auftritten von Neo-Nazis nach. Wer zu solchen Gewalttaten aufruft muss zu Recht Strafverfolgung fürchten. Was man aber nicht vergessen darf: Demokratie lebt vom Diskurs.

Pegida: Tausende bei "Pegida"-Demo am 19. Oktober 2015
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Tausende bei "Pegida"-Demo am 19. Oktober 2015

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Deutschland hat ein neues Schimpfwort: "Pegida". Wer sich mit der rechtspopulistischen Protestbewegung gemein macht, gilt als Störenfried, Fremdenhasser, Brandstifter. Und tatsächlich überschreiten die Dresdner Demonstranten nicht nur Grenzen des Anstands, wenn sie in Sprache und Auftritt Neo-Nazis nacheifern.

Schnell kommt die Forderung auf, Polizei und Justiz sollten kurzen Prozess machen. Weg mit den Hassrednern! Runter von der Bühne, ab ins Gefängnis. Schnellgerichte, so der Vorschlag, könnten noch am Tatort Haftbefehle erlassen. Was die Gutmenschen bei ihrem wohlmeinenden Aktionismus vergessen: Demokratie lebt vom Diskurs. Die Meinungsfreiheit ist ihr höchstes Gut.

Doch auch sie kennt Grenzen: Wer zu Gewalttaten aufruft — auf der Straße oder im Internet — muss zu Recht Strafverfolgung fürchten. Der direkte Eingriff in genehmigte, gewaltfreie Demonstrationen aber geht zu weit. Zumal dann, wenn aus der Masse der Protestler nur Einzelne ausfällig werden. Die Linie zwischen erlaubter Polemik und strafrechtlich relevanter Volksverhetzung ist zudem fließend.

Richtig aber bleibt: Die "Pegida"-Bewegung bedarf der Kontrolle. Strafverstöße müssen geahndet werden. Falsch wäre es, die öffentliche Debatte zu unterbinden. Mag sie noch so anstößig sein.

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(RP)
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