Gesetzentwurf des Familienministeriums Partner sollen nach Geburt eines Kindes zwei Wochen arbeitsfrei bekommen
Berlin · Bei der Geburt eines Kindes sollen künftig Partner oder Partnerin der Mutter zwei Wochen von der Arbeit freigestellt werden – mit vollem Lohnausgleich. Arbeitgeber sollen einen Erstattungsanspruch für die Lohnfortzahlungen erhalten.
Für die geplante Einführung einer zweiwöchigen bezahlten Auszeit für Partner und Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes liegt nun ein Gesetzentwurf vor. Inhalt sei die Einführung eines Anspruchs für abhängig beschäftigte Partner und Partnerinnen auf eine vergütete Freistellung für die Dauer von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung der Frau, bestätigte eine Sprecherin des Familienministeriums auf Anfrage. Der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio über den von Ministerin Lisa Paus (Grüne) eingebrachten Entwurf berichtet.

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Wenn ein Kind auf die Welt kommt, soll der Partner oder die Partnerin der Frau zwei Wochen bezahlt frei nehmen können. In den allermeisten Fällen betrifft diese Freistellung die Väter. Wer sich bislang nach der Geburt ausklinken will, muss dafür Urlaub oder Elternzeit nehmen. Mütter werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt. SPD, Grüne und FDP hatten das Vorhaben einer vergüteten Freistellung von zwei Wochen für Partner und Partnerinnen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Anfang des Jahres hatte Paus gesagt, dass die Bundesregierung mit der Freistellung den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung unterstützen wolle. Laut des ARD-Berichts soll die Freistellung aber auch für Alleinerziehende gelten. Diese können demnach statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen. Die Kosten für die Freistellung sollen nicht über die Arbeitgeber, sondern über ein Umlageverfahren finanziert werden, wie die ARD unter Verweis auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf weiter berichtete. Arbeitgeber sollen laut Ministerium einen Erstattungsanspruch für die Lohnfortzahlungen erhalten. Dies solle „insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen“ zugute kommen, erklärte die Sprecherin.