Gremium bestimmt Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen Patientenschützer wollen sich in Bundesausschuss einklagen

Berlin/Dortmund · Die Stiftung Patientenschutz will sich durch eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einen Platz im sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verschaffen, der über die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte entscheidet.

Das Bundesgesundheitsministerium habe einen entsprechenden Antrag abgelehnt, sagte deren Vorstand Eugen Brysch am Sonntag. Deshalb habe die Stiftung Klage beim Sozialgericht Düsseldorf eingereicht. Nach Angaben Bryschs nahm das Gericht die Klage an.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er entscheidet darüber, welche Leistungen die 70 Millionen gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen erhalten und welche nicht. Er beschließt auch Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Die Stiftung Patientenschutz verwies am Sonntag darauf, dass das Sozialrecht ausdrücklich die Mitwirkung von Patientenvertretern vorsehe. Schließlich solle nicht über die Köpfe der Betroffenen entschieden werden. "Warum das nicht für uns gelten soll, bleibt schleierhaft. Deshalb klagen wir nun", erklärte Brysch.

Brysch kritisierte die vom Gesundheitsministerium für die Ablehnung genannten Gründe als "an den Haaren herbeigezogen". Der Vorwurf, die Stiftung engagiere sich nicht nur für Patienten, sondern auch für Menschen in wirtschaftlicher Not, sei "schief konstruiert". Die Stiftung kümmere sich unter anderem um die Hilfe für Schwerstkranke und Sterbende. "Jetzt die Mildtätigkeit als Ablehnungsgrund anzuführen, ist unverschämt." Im Übrigen wirkten im Gemeinsamen Bundesausschuss auch andere Organisationen mit, die nicht nur als Patientenvertretungen aktiv seien - zum Beispiel Verbraucherzentralen.

(AFP)
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