Umstrittener Paragraf 219a Kompromiss zu Abtreibungs-Werbeverbot stößt in SPD auf Kritik

Berlin · Trotz einer Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen geht die Diskussion um Paragraf 219a weiter. Die SPD-Politikerin Hilde Mattheis nennt den kürzlich gefundnen Kompromiss realitätsfern.

 Die Gießener Ärztin Kristina Hänel war 2018 wegen des Angebots von Abtreibung auf ihrer Website zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Archiv)

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel war 2018 wegen des Angebots von Abtreibung auf ihrer Website zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Archiv)

Foto: dpa/Silas Stein

Der Kompromiss zur Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche stößt in der SPD auf Kritik. Die Parteilinke Hilde Mattheis sagte der Zeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe), der Kompromiss stelle sie nicht zufrieden. Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, was Werbung und was Informationen sind, werde weiterhin nicht hergestellt.

"Stattdessen schafft das Gesetz eine Situation, in der Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache informieren dürfen, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, aber wenn sie eine weitere Information zu diesem medizinischen Verfahren geben, machen sie sich womöglich strafbar", sagte die Bundestagsabgeordnete weiter. Das sei realitätsfern und erschwere die Arbeit der Ärzte.

Kritik kam auch von der Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Maria Noichl. "Meine Erwartungen erfüllt der Entwurf nicht", sagte die Europaabgeordnete der "Welt". "Er geht an dem Wunsch vorbei, ein starkes Signal zu setzen für die Selbstbestimmung der Frau."

Dass Ärzte in Zukunft zwar darauf hinweisen dürften, dass sie Abbrüche anbieten, für weitere Informationen aber auf andere Webseiten verweisen müssten, sei eine "unwürdige Gängelei", sagte Noichl weiter. Im Kern bliebe das Werbeverbot bestehen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen setze sich weiterhin für die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a ein und werde hier auch nicht lockerlassen.

Zuvor hatte die Bundesregierung eine Einigung im Streit um eine Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche erzielt. Die Einigung der zuständigen Ministerien sieht vor, den Paragrafen 219a um einen Ausnahmetatbestand zu ergänzen: Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen sollen etwa auf ihren Internetseiten darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Außerdem soll es eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten geben, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

(sbl/AFP)
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