Werbeverbot für Abtreibungen Giffey kündigt Gesetzentwurf zu Paragraf 219a für Januar an

Berlin · Familienministerin Franziska Giffey sieht die Forderungen der SPD in dem Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen erfüllt. Nun soll es rasch ein Gesetz zur Reform des Paragrafen 219a geben.

 Familienministerin Franziska Giffey will den Paragrafen 219a reformieren.

Familienministerin Franziska Giffey will den Paragrafen 219a reformieren.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat den Kompromiss von Union und SPD zum Paragrafen 219a verteidigt. „Die SPD hatte zwei grundlegende Ziele: umfassende Informationen für die betroffenen Frauen zu ermöglichen und Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu geben“, sagte Giffey unserer Redaktion. Beides werde mit der erzielten Einigung erfüllt. „Auf dieser Basis werden wir im Januar den Gesetzentwurf vorlegen“, kündigte die Ministerin an.

Der Paragraf 219a beinhaltet ein Werbeverbot  für Abtreibungen. Nachdem eine Frauenärztin zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, die auf ihrer Internetseite darüber informiert hatte, dass sie Abtreibungen vornimmt, ist eine kontroverse öffentliche Debatte über den Sinn des Paragrafen ausgebrochen. Es sei klar gewesen, dass keine der beiden Seiten 100 Prozent ihrer Wünsche erfüllt bekommen könne, betonte Giffey. „SPD und Union kommen da von verschiedenen Polen.“ Es gebe kaum ein Thema, bei dem die Positionen so unterschiedlich seien wie hier. „Die eine Seite sagt: abschaffen, die andere: nicht anrühren.“ Politik sei aber die Kunst des Möglichmachens, Realität und Anspruch zusammenzuführen, mahnte Giffey. „Der Auftrag, mit dem die fünf Minister in die Gespräche gegangen sind, war, in diesem Sinne eine Einigung zu finden.“

Der Kompromiss sieht vor, dass das Werbeverbot für Abtreibungen grundsätzlich beibehalten werden soll. Ärzte und Kliniken sollen aber künftig darüber informieren können, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Ärztekammern sollen Listen mit den für den Eingriff infrage kommenden Ärzten rausgeben können.

 Giffey setzt darauf, dass der Gesetzentwurf in der großen Koalition eine Mehrheit finden wird. Die Forderung einiger SPD-Abgeordneter, die Abstimmung als ethische Gewissensentscheidung freizugeben, lehnt sie ab. „Für einige mag es reizvoll sein, die Abstimmung freizugeben. Aber wir sind in einer Koalition. Sollen wir die nächste schwierige Abstimmung auch freistellen?“, betonte die Familienministerin. Die Gefahr sei dann, dass es immer weniger Verbindlichkeit in der Koalition gebe. Das sei keine gute Grundlage für eine Zusammenarbeit. Giffey mahnte zur Besonnenheit: „Wir haben einen konkreten Gesetzentwurf zugesagt. Ich finde, es lohnt sich, diesen abzuwarten, sich eine Meinung zu bilden und erst dann das weitere Vorgehen festzulegen.“

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