Paragraf 175 Auch die Union will verurteilte Homosexuelle rehabilitieren

Berlin · Die Unionsfraktion will noch in diesem Jahr ein Gesetz im Bundestag verabschieden, das homosexuelle Männer rehabilitiert, die nach dem alten Paragrafen 175 Strafgesetzbuch verurteilt wurden.

Chronologie zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften
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Foto: dpa, jst htf jsc vbm

"Wir haben einen gesellschaftlichen Wandel erlebt und sind heute überzeugt, dass der Staat kein Recht hat, in dieser Weise in den intimsten Bereich privater Lebensgestaltung einzugreifen. Daher finden wir es richtig, die entsprechenden Urteile aufzuheben", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Harbarth (CDU), unserer Redaktion.

Bei dem Thema herrscht weitgehend Einigkeit in der großen Koalition: Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits auf dem Juristentag in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf für Oktober angekündigt. Die Union hatte zu dem Thema bislang geschwiegen. "Wir warten auf den Gesetzentwurf des Justizministers. Unser Ziel als Union ist es, dieses Gesetz noch in diesem Jahr durch den Bundestag zu bringen", sagte Harbarth nun.

Homosexuelle Handlungen sind seit 1969 zwar nicht mehr strafbar, die alten Urteile aus den 50er und 60er Jahren haben aber heute immer noch Bestand.

"Für uns steht im Mittelpunkt, dass man diesen Makel, der einem Strafurteil innewohnt, für die Betroffenen aus der Welt schafft", betonte der Jurist. "Das sollten wir zügig tun, da die Betroffenen vielfach ein hohes Alter haben und wir wünschen, dass sie ihre Rehabilitierung noch erleben."

In Einzelfällen könnte es für die Betroffenen auch Entschädigungen geben. Sie kämen nicht pauschal, sondern nur individuell in Betracht, betonte Harbarth.

(qua)
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