Urteil des OVG Münster Bundesregierung muss US-Stützpunkt in Ramstein überprüfen
Münster/Ramstein · Deutschland muss dafür sorgen, dass sich die USA auf ihrer Basis in Ramstein an Völkerrecht halten. Der Stützpunkt spielt im US-Drohnenkrieg eine entscheidende Rolle. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das dürfte für neuen Zwist unter den Nato-Partnern sorgen.
Was hinter den Toren des amerikanischen Militärstützpunkts in Ramstein geschieht, darüber gibt es eine Reihe von Thesen. Die prominenteste lautet, dass die US Air Force ihre Basis am Rande des Pfälzerwaldes für die Drohnenangriffe im 2001 ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“ nutzt. Eine These, die bislang vor allem auf Mutmaßungen fußt.
Nun aber gibt es sehr deutliche Worte eines deutschen Gerichts dazu. Ramstein habe eine „wesentliche Bedeutung“ bei amerikanischen Drohneneinsätzen, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag. Dies könne als gesichert gelten. Die Bundesregierung sei deswegen verpflichtet, den Stützpunkt unter die Lupe zu nehmen.
Drei Jemeniten hatten Deutschland verklagt, weil sie bei Drohnenangriffen der Vereinigten Staaten nahe Angehörige verloren haben. Zudem fürchten sie, selbst Opfer eines solchen Angriffs zu werden. Sie sehen die Bundesrepublik in der Verantwortung, weil die Satelliten-Relaisstation in Ramstein die notwendige Verbindung zwischen den Drohnenpiloten in den USA und den Drohnen im Jemen herstelle.
Damit würden völkerrechtswidrige Drohnenangriffe von deutschem Boden aus maßgeblich befördert, so die Kläger, die von der Menschenrechtsorganisation ECCHR vertreten werden. Hunderte Opfer soll es bei solchen Angriffen bereits gegeben haben. Vor dem Verwaltungsgericht Köln waren die Kläger in erster Instanz gescheitert.
Der Vierte Senat des Oberverwaltungsgerichts zeigt sich in seinem Urteil nun von der tragenden Rolle Ramsteins überzeugt. „Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen durchführen, die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen“, schreiben die Münsteraner Richter.
Das Gericht hat Zweifel, ob die Einsatzpraxis der US-Regierung dem humanitären Völkerrecht genügt. Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs müssen „unverhältnismäßig hohe zivile Opfer“ vermieden werden. Ob die US-Armee im Krieg im Jemen vor jedem Drohneneinsatz eine derartige Prüfung vornehme, sei zweifelhaft.
Die Bundesregierung wurde im April 2010 und im November 2011 von der US-Seite darüber informiert, dass die Relaisstation in Ramstein von „herausragender Bedeutung“ für den Einsatz bewaffneter Drohnen in Übersee sei. Das geht auch aus offiziellen amerikanischen Dokumenten hervor. 2016 teilten US-Vertreter der Bundesregierung zudem mit, dass Ramstein „eine Reihe weiterer Aufgaben unterstütze, darunter die Planung, Überwachung und Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“, wie es im Urteil des OVG heißt.
Die Bundesregierung hat daraufhin im September 2016 hochrangige Gespräche in Washington geführt. Sie erklärte, sie habe keinen Anlass an der Zusicherung der USA zu zweifeln, dass auf US-Militärliegenschaften in Deutschland geltendes Recht gewahrt werde.
Bei der Verhandlung in Münster hatte die Regierung noch versucht, die Rolle Ramsteins klein zu reden. Ulf Häußler aus dem Verteidigungsministerium erklärte sogar, die Relaisstation in Ramstein helfe, die Zahl ziviler Opfer zu reduzieren. Gebe es die Station nicht, läge diese Zahl höher, lautete seine Argumentation. Häußler hatte im November 2012 in der FAZ einen Beitrag mit dem Titel „Drohnen sind nicht verboten“ veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Zeitung wurde Häußler, der damals politischer Referent unter Minister Thomas de Maizière war, wegen des Beitrags in das Referat Verwaltungsrecht versetzt.
Das Oberverwaltungsgericht ließ die Argumentation der Bundesregierung nicht gelten. „Die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht, beruht auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung und ist rechtlich letztlich nicht tragfähig“, so die Richter. Deuschland sei verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen den bestehenden Zweifeln nachzugehen.
Das Verhältnis zwischen Deutschland und der US-Regierung von Donald Trump gilt wegen des Streits um den deutschen Verteidigungsetat und möglichen US-Zöllen auf deutsche Autos als belastet. Wenn die Bundesregierung nun – wie auch immer geartete – Nachforschungen in Ramstein anstellen muss, könnte der Nato-Partner verschnupft reagieren. Immerhin werden den USA Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen.
Die Lage im Jemen gilt als äußerst schlecht. Die jemenitische Regierung, die von den USA unterstützt wird, befindet sich in einem Krieg mit der Terrororganisation Al Kaida auf der arabischen Halbinsel (AQAP) und dem jemenitischen Ableger des IS. Drohnenangriffe sind laut Völkerrecht nicht verboten, sie dürfen allerdings nur gegen Kämpfer der am Konflikt beteiligten bewaffneten Gruppen gerichtet sein. Zivile Opfer sind zu vermeiden, willkürliche Tötungen untersagt.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat festgestellt, dass die Situation im Jemen eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt, auch weil Gebiete mit verheerenden humanitären Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung unter Kontrolle von AQAP stehen. Im Krieg im Jemen sind bereits Zehntausende Menschen gestorben.
Der grüne Außenpolitiker Jürgen Trittin forderte nach dem Urteil Außenminister Heiko Maas (SPD) auf, den US-Botschafter Richard Grenell einzubestellen, sollten sich die USA nicht an der Aufklärung des Militärstützpunkts Ramstein beteiligen. Der „Rheinischen Post“ sagte Trittin: „Die Bundesregierung muss jetzt auf US-amerikanischer Seite mit Nachdruck auf die Offenlegung der Vorgänge in Ramstein drängen. Und wenn die USA darauf keine ausreichende Antwort geben sollten, dann muss Außenminister Heiko Maas den US-Botschafter Grenell einbestellen.“ Das Völkerrecht gelte auch für die USA. „Die Bundesregierung darf nicht mehr so tun, als ob sie nichts angeht, wenn quasi von ihrem Hoheitsgebiet aus Menschenrechtsverletzungen durch Drohnenangriffe koordiniert oder gar gesteuert werden“, so Trittin. Wegschauen sei nun keine Ausrede mehr.