Bundesjustizministerium Opfer von Extremismus und Terrorismus sollen mehr Hilfe bekommen

Berlin · Opfer von extremistischen und terroristischen Taten sollen mehr Unterstützung bekommen. Die Betroffenen können künftig auch auf finanzielle Hilfe des Bundes für wirtschaftliche Schäden hoffen.

 Eine Frau lehnt sich am Tatort von den Anschlägen in Hanau-Kesselstadt an die Schulter eines Mannes (Archivlfoto).

Eine Frau lehnt sich am Tatort von den Anschlägen in Hanau-Kesselstadt an die Schulter eines Mannes (Archivlfoto).

Foto: dpa/Boris Roessler

Die Regeln zur Unterstützung Betroffener seien entsprechend geändert worden, teilte das Bundesjustizministerium in Berlin am Mittwoch mit.

Menschen, deren Betrieb ab dem 1. Januar 2018 zum Schauplatz einer terroristischen oder extremistischen Tat wurde, können nun rückwirkend Unterstützungsleistungen von bis zu 15 000 Euro beantragen. „So können wir auch den Betroffenen in Halle und Hanau in dieser Hinsicht helfen“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Voraussetzung für die Leistung sei, dass die Tat zum Tod eines Menschen geführt hat oder hätte führen können, so das Ministerium.

„Der Staat muss stärker für die Betroffenen von Rassismus und Menschenhass da sein“, sagte Lambrecht. „Rechtsextremistische Anschläge zielen auch auf die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen.“ Sie kündigte zudem Vorschläge zum besseren Schutz von Zeugen in Strafverfahren an, damit diese nicht zum Ziel von Extremisten werden.

Der Beauftragte für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen terroristischer Straftaten im Inland, Edgar Franke (SPD), erklärte, die Betroffenheit sei auch bei Geschäftsleuten hoch, deren Geschäfte zu Tatorten würden. „Der drohende Verlust der wirtschaftlichen Existenz durch die Sachschäden, durch ausbleibende Einnahmen und fehlende Perspektiven macht die persönliche Situation noch schlimmer als sie ohnehin schon ist.“ Betroffene können Anträge beim Bundesamt für Justiz stellen.

(ahar/dpa)
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