Vorwurf einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat OLG sieht keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Franco A.

Frankfurt · Im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. hat das Oberlandesgericht Frankfurt den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Verdacht der Vorbereitung eines Anschlags verneint.

 Das Schulterstück einer Bundeswehr-Uniform (Symbolfoto).

Das Schulterstück einer Bundeswehr-Uniform (Symbolfoto).

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Verfahren gegen den 29-Jährigen werde deshalb vor dem Landgericht Darmstadt wegen weiterer Anklagepunkte eröffnet und nicht vor dem Oberlandesgericht (OLG), teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das OLG Frankfurt ordnete nach der Anklage noch weitere Beweiserhebungen durch das Bundeskriminalamt an, zu diesen Beweismitteln zählten auch Äußerungen und Aufzeichnungen von A. Auf deren Grundlage liege mit Blick auf die hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofs an die Verurteilung wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat kein hinreichender Tatverdacht für dieses Vergehen vor.

So kam zwar auch das OLG zu dem Schluss, dass es überwiegend wahrscheinlich sei, dass A. sich zwei Pistolen, zwei Gewehre und 51 Sprengkörper beschaffte und aufbewahrte. Es sei aber nicht überwiegend wahrscheinlich, dass er dabei bereits den festen Entschluss gehabt habe, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen.

Die Bundesanwaltschaft, die Franco A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte, kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll der Anklage zufolge aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Demnach wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

(das/dpa/AFP)
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