Prozess um Christian Wulff Staatsanwalt fordert Olaf Glaeseker als Zeuge

Hannover · Der von Ex-Bundespräsident Wulff entlassene Sprecher Olaf Glaeseker soll als Zeuge im Korruptionsprozess gegen seinen einstigen Chef aussagen. Das hat die Staatsanwaltschaft gefordert. Bisher wollte Glaeseker nicht aussagen. Nun muss das Gericht entscheiden.

Olaf Glaeseker soll im Prozess um Christian Wulff aussagen
Foto: dpa, Peter Steffen

Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hat die Staatsanwaltschaft die Vernehmung seines Ex-Sprechers Olaf Glaeseker als Zeuge beantragt. Der im Dezember 2011 von Wulff entlassene Sprecher könne wichtige Informationen zum Verhältnis zwischen Wulff und dem mitangeklagten Filmfinancier David Groenewold liefern, sagte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer am Donnerstag im Landgericht Hannover. Glaeseker war bisher nicht als Zeuge geladen. Gegen ihn läuft ebenfalls ein Prozess im Landgericht Hannover, allerdings wegen anderer Vorwürfe. Plädoyers wird es im Verfahren gegen Wulff am Donnerstag voraussichtlich nicht mehr geben.

Auf Glaesekers Vernehmung war nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang verzichtet worden, weil dieser sich auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen hatte, das allerdings mit Jahresbeginn 2014 abgelaufen sei, sagte der Oberstaatsanwalt. Glaeseker habe eine mögliche Strafverfolgung für seine eigene Person befürchtet, wenn er ausgesagt hätte. Inzwischen wären aber mögliche Delikte bei ihm verjährt, erklärte Eimterbäumer.

Die Staatsanwaltschaft wirft Wulff vor, er habe sich wissentlich von dem Filmfinancier David Groenewold einen Teil seiner Kosten für einen Oktoberfestbesuch 2008 bezahlen lassen. Später warb Wulff für ein Filmprojekt Groenewolds bei der Siemens-Spitze. Beide Angeklagte bestreiten dies und verweisen auf ihre persönliche Freundschaft als Anlass für die Einladungen.

Da Glaeseker 2008 sowohl mit Wulff als auch mit Groenewold freundschaftlich verbunden gewesen sei, könne er nach wie vor offene Fragen zu den Absprachen rund um den München-Besuch klären, sagte der Oberstaatsanwalt. Dazu gehöre das Verhältnis von dienstlichen und privaten Terminen bei Wulff an besagtem Oktoberfest-Wochenende, Absprachen zu Hotelzimmern und deren Bezahlung sowie das anschließende Engagement Wulffs für Groenewolds Film "John Rabe" bei Siemens.

Neben Glaeseker will die Staatsanwaltschaft im Prozess noch sechs weitere Zeugen hören, die teilweise entweder bereits ausgesagt hatten oder für einen späteren Termin schon geladen waren. "Die Anhörung im Prozess ist entscheidend, weil sie zeigt, auf welche Weise Wulff den Wünschen Groenewolds gefolgt ist", betonte Eimterbäumer.

Die Kammer zog sich am Mittag zunächst zur Beratung über die Anträge der Staatsanwaltschaft zurück. Ob es noch am Donnerstag dazu eine Entscheidung geben wird, ist offen, aber eher unwahrscheinlich, wie Richter Frank Rosenow sagte.

Rosenow hatte vor der Verlesung der Anträge erneut betont, dass er das Verfahren beschleunigen wolle. Bereits im Dezember hatte der Richter angekündigt, dass er bislang keine Belege dafür sehe, dass Wulff sich der Vorteilsannahme im Amt als niedersächsischer Ministerpräsident schuldig gemacht hat. In der vergangenen Woche hatte er angekündigt, noch im Januar zu einem Urteil kommen zu wollen.

(dpa)
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