Es fehlen noch die Länderparlamente Alle Länderchefs unterzeichnen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Mainz · Alle Länderchefs haben die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inzwischen unterzeichnet, nun müssen noch die Länderparlamente zustimmen. Was sich beim ÖRR ändern soll.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) soll reformiert werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) soll reformiert werden.

Foto: dpa/Soeren Stache

Die Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird von allen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten befürwortet. Inzwischen haben alle Länderchefs die Änderung des entsprechenden Medienstaatsvertrags unterzeichnet, wie die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Nun müssen noch alle Länderparlamente Ja sagen, damit der Vertrag zum 1. Juli 2023 in Kraft treten kann.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig eigenständiger entscheiden können, ob sie Spartenkanäle - das ist zum Beispiel ZDFneo - weiterhin als fortlaufendes Programm im TV anbieten oder ob die Angebote mit Blick auf das Nutzerverhalten stärker ins Netz wandern sollten.
Die Arbeit der Kontrollgremien soll zudem in den beitragsfinanzierten Häusern von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestärkt werden. Es geht auch um die Schärfung des Auftrags der Programme, zu dem weiterhin Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, gehören soll.

In einem zweiten Schritt wollen die Bundesländer, die für Medienpolitik in Deutschland zuständig sind, den Bereich Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformieren.

(aku/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort