Bundesamt für Migration Nur wenige Flüchtlinge haben Bleiberecht erschlichen

Berlin · Im ersten Halbjahr 2018 haben nur wenige Flüchtlinge ihren Schutzstatus in Deutschland zu Unrecht erhalten. Bei der Überprüfung von Asylentscheidungen gab es kaum Beanstandungen.

Ein Richter trägt Asyl-Akten unter dem Arm (Symbolbild).

Ein Richter trägt Asyl-Akten unter dem Arm (Symbolbild).

Foto: dpa/Felix Kästle

In den allermeisten Fällen wird Flüchtlingen in Deutschland zu Recht Schutz gewährt. Von rund 43.300 im ersten Halbjahr 2018 entschiedenen Prüfverfahren endeten nur 307 damit, dass der Schutzstatus wieder entzogen wurde. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. In 99,3 Prozent wurde die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) danach bestätigt. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

Die Zahlen zeigten, dass nicht fehlerhafte Anerkennungen, sondern Ablehnungen das Problem seien, sagte Jelpke. Viele negative Bescheide würden von Gerichten kassiert, kritisierte sie. Auch werde immer wieder von „politisch interessierter Seite" der Eindruck erweckt, es gebe erhebliche Sicherheitsmängel im Bamf. Zudem würden Asylsuchende zahlreich über ihre Identität täuschen oder zu Unrecht anerkannt. „Nichts davon ist wahr", sagte die Abgeordnete.

Dass so viele Prüfverfahren in der Behörde durchgeführt werden, hängt mit den Affären um die Bremer Bamf-Außenstelle und der Anerkennung des Bundeswehrsoldaten Franco A. als syrischer Flüchtling zusammen. Wegen des Falls des Soldaten wurden etwa 100.000 Verfahren eingeleitet, rund 85.850 laufen noch. Bei den bis Ende Juli entschiedenen rund 11.190 Verfahren wurde in 1,2 Prozent der Fälle der Schutzstatus wieder entzogen. Gründe dafür nennt das Innenministerium nicht, weil dies statistisch nicht erfasst werde.

(wer/kna/dpa)
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