NSU—Prozess Streit um Rederecht von Angehörigen spitzt sich zu

München · Der Streit um das Rederecht von Angehörigen im NSU–Prozess hat sich weiter zugespitzt. Wolfgang Heer, Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, unterbrach am Donnerstag den Vater des ermordeten Halit Yozgat bei einer Erklärung. Er müsse einschreiten, wenn seine Mandantin als "Mörderin" bezeichnet werde, sagte Heer. Das allerdings ließ sich aus der weit ausholenden Erklärung des Vaters nur indirekt entnehmen.

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Foto: dpa, kne lof sja fdt

Der Streit um das Rederecht von Angehörigen im NSU—Prozess hat sich weiter zugespitzt. Wolfgang Heer, Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, unterbrach am Donnerstag den Vater des ermordeten Halit Yozgat bei einer Erklärung. Er müsse einschreiten, wenn seine Mandantin als "Mörderin" bezeichnet werde, sagte Heer. Das allerdings ließ sich aus der weit ausholenden Erklärung des Vaters nur indirekt entnehmen.

Ismail Yozgat hatte unter anderem von den Verdächtigungen berichtet, denen die Familie nach dem Mord im Jahr 2006 ausgesetzt war — bis 2011 die Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) ans Licht kamen. "Die Mörder sind gefasst", sagte Yozgat. "Der allmächtige Gott hat unseren Gebeten entsprochen."

Nach kurzer Diskussion ließ der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Yozgat weiter sprechen, sagte aber: "Was das Verfahren anbelangt, dann haben sie keine anderen Rechte als alle anderen Verfahrensbeteiligten." Yozgat forderte in seinem emotionalen Appell unter anderem, das Gericht möge dafür sorgen, dass die Holländische Straße in Kassel, wo sein Sohn ermordet wurde, in "Halitstraße" umbenannt werde.

(dpa)
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