Absender „NSU 2.0“ Russland soll bei Aufklärung der Drohmail-Affäre helfen

WIesbaden · Bei der Aufklärung der Affäre um rechtsextremistische Drohmails gegen prominente Frauen und andere setzt die Justiz jetzt verstärkt auf Hilfe aus Russland. Es hätten sich Verdachtsmomente für eine Tatbegehung über das Ausland ergeben, sagte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).

 Ein Demonstrantin hält während einer Kundgebung in der Wiesbadener Innenstadt ein Plakat mit der Aufschrift „Solidarität mit den Betroffenen des NSU 2.0“ (Archivfoto).

Ein Demonstrantin hält während einer Kundgebung in der Wiesbadener Innenstadt ein Plakat mit der Aufschrift „Solidarität mit den Betroffenen des NSU 2.0“ (Archivfoto).

Foto: dpa/Arne Dedert

Eva Kühne-Hörmann berichtete am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags von Unterstützung der Bundesregierung bei einer entsprechenden Anfrage an die Russische Föderation. Auf Bitten der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft habe sie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Außenminister Heiko Maas (beide SPD) und Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) ersucht, sich in Moskau für eine beschleunigte Bearbeitung eines Rechtshilfeersuchens zu dem Fall einzusetzen.

Einzelheiten, worum es dabei geht, nannte Kühne-Hörmann nicht. Sie sagte aber, es hätten sich Verdachtsmomente für eine Tatbegehung über das Ausland ergeben. Die Ermittlungen in dem Fall gestalteten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft so schwierig, weil sich der oder die Täter im digitalen Raum versteckt halten könnten. Zudem sei die Rechtshilfe schwerfällig.

Die hessische Justizministerin und der Frankfurter Oberstaatsanwalt Michael Loer berichteten von 14 weiteren Drohschreiben mit „NSU 2.0“ seit der Bilanz von Innenminister Peter Beuth (CDU) im Wiesbadener Innenausschuss am 21. Juli. Dabei hatte er von 69 solcher Drohungen berichtet, so dass es jetzt 83 wären. Hinzu kommen den Angaben zufolge vier weitere, die dem in Bayern vorübergehend festgenommenen Expolizisten zugeschrieben würden. Loer sagte, der Fall des ehemaligen Polizeibeamten werde inzwischen unter der Kategorie „Trittbrettfahrer“ eingestuft.

Nach Angaben des Dezernatsleiters der Frankfurter Staatsanwaltschaft werden die beiden Beamten, die beim Abruf persönlicher Informationen über zwei der Bedrohten in Wiesbadener Polizeirevieren Dienst hatten, weiter nicht als Beschuldigte geführt. Aus der Tatsache, dass sie zum Zeitpunkt des Abrufs eingeloggt waren, könne man nicht zwingend darauf schließen, dass sie selbst die Informationen über Linken-Fraktionschefin Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar abgerufen hätten.

Einen konkreten Verdächtigen gebe es aber im Fall der illegalen Abfrage persönlicher Informationen über die schon seit 2018 bedrohte Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie. Der Verdacht gegen die Polizistin, die damals in dem Frankfurter Revier auf der Zeil eingeloggt war, habe sich nicht erhärtet. Dafür stehe aber jetzt ein Kollege von ihr im Fokus der Ermittlungen.

(ahar/epd)
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