Schutz vor Rückfälligen NRW will Sextäter-Datei

Düsseldorf (RPO). Mit einem neuen Konzept will Nordrhein-Westfalen den Schutz vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verbessern. "Wir wollen verhindern, dass potenziell gefährliche Menschen nach ihrer Haftentlassung in die Anonymität abtauchen und neue Sexualstraftaten mit schlimmen Folgen für die Opfer begehen können", erklärten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und Innenminister Ingo Wolf (FDP) am Sonntag in Düsseldorf.

Roswitha Müller-Piepenkötter: Die Teflon-Ministerin
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Foto: DDP

Im Fokus der "Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern - KURS NRW" stehen Menschen, die wegen einem Sexualdelikt verurteilt wurden und nach Verbüßung ihrer Strafe unter Führungsaufsicht stehen. Bei Patienten, die wegen solcher Straftaten im Maßregelvollzug untergebracht waren, ergänzt KURS NRW das bestehende Verfahren.

"Wir müssen insbesondere Sexualstraftäter, die nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe entlassen werden, zur Wiedereingliederung und zur Prävention von Rückfällen im Blick behalten", erklärte Müller-Piepenkötter.

Dazu wird beim Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf die datengestützte "Zentralstelle KURS NRW" zur Erfassung und Begleitung entlassener Sexualstraftäter eingerichtet. Hier soll ein für gefährliche Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement erarbeitet werden. Noch vor der Haftentlassung eines Straftäters werden deshalb alle für eine Risikobewertung erforderlichen Informationen zusammengeführt und mit einer bereits polizeilich bewährten Analysesoftware ausgewertet.

Bedeutsam sind insbesondere die Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse sowie Erkenntnisse über früheres Tatverhalten. Ferner kommt es auch auf die Lebensumstände nach der Entlassung aus dem Vollzug an. "Mit der fertigen Prognose werden dann abgestimmte und maßgeschneiderte Schutzkonzepte umgesetzt", erklärte Innenminister Wolf. Die beteiligten Behörden reagierten flexibel, wenn sich das Risiko ändere.

Personen, die in KURS NRW erfasst sind, werden darüber unterrichtet. Die Landesdatenschutzbeauftragte ist vor der Umsetzung der Konzeption beteiligt worden, hieß es weiter.

(DDP/fb)
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