Regeln für Hobbypiloten NRW will Änderungen in Drohnen-Verordnung erzwingen

Berlin · Die Bundesregierung plant strengere Regeln für Hobbypiloten. Auf Druck von Modellfliegern wollen jetzt SPD-Verkehrsminister die Pläne im Bundesrat stoppen. Für Ärger sorgt eine 100-Meter-Grenze.

 Eine Drohne mit Kamera im Einsatz (Archivbild).

Eine Drohne mit Kamera im Einsatz (Archivbild).

Foto: dpa

Mehr als 400.000 Drohnen schweben schon über Deutschland, ein Ende der hohen Nachfrage ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung will angesichts der teils sehr großen Reichweite solcher Flugobjekte die Regeln für Hobbypiloten verschärfen, das jedoch sorgt nun für einen politischen Eklat. Mehrere Verkehrsminister von SPD-geführten Bundesländern wollen am Freitag in der Sitzung des Bundesrates die Pläne der Regierung stoppen.

Grund für die Aufregung ist eine Vorschrift, die das Ressort von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in letzter Minute in die Verordnung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) "zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" schrieb.

Demnach sollen künftig Drohnen oder Modellflugzeuge außerhalb von Modellflugplätzen nicht höher als 100 Meter fliegen dürfen — das ist in etwa so hoch wie der Berliner Dom. Nur wer für die Flüge eine Genehmigung bei den Luftfahrtbehörden des Bundes einholt, dürfte starten. Das Verteidigungsministerium verweist auf die Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen.

Entsetzen bei Hobbypiloten

Bei den rund 90.000 Modellfliegern in Deutschland herrscht seitdem Entsetzen. Sie nennen das bürokratischen Irrsinn und fürchten um ihr Hobby — schließlich können ihre Fluggeräte leicht viel höher als 100 Meter fliegen. Zudem habe nicht jeder Zugang zu einem Modellflugplatz in der Nähe. Und bisher, so argumentiert der Deutsche Modellflieger Verband, sei es zu keinen Zwischenfällen etwa mit Militärmaschinen gekommen.

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) brachte nun im Verkehrsausschuss des Bundesrates einen Antrag ein, um die 100-Meter-Regel zu ändern. Demnach sollen Modellflieger künftig nicht für jeden Flug eine Genehmigung einholen müssen, sondern bei einem Verband einen Kenntnisnachweis erwerben. Dem Antrag stimmten elf von 16 Ländern zu — Groschek und seine Mitstreiter rechnen daher mit einer Mehrheit auch im Plenum des Bundesrates. Kommt die, müsste die Bundesregierung die geänderte Verordnung akzeptieren oder die bisherige verwerfen.

Verbot etwa in Kontrollzonen von Flughäfen geplant

Der für Verkehrspolitik zuständige SPD-Fraktionsvize Sören Bartol begrüßte die geplante Blockade. "Frau von der Leyen hat die Verordnung unnötig verschärft und ist damit weit über das Ziel hinausgeschossen", sagte er unserer Redaktion. Die aktuelle Fassung würde für Tausende Hobbyflieger das Ende ihres Freizeitspaßes bedeuten. "Jetzt gibt es einen guten Kompromiss im Bundesrat, dem auch die Bundesregierung zustimmen sollte", forderte Bartol.

Abgesehen von der 100-Meter-Grenze sieht die Verordnung zudem vor, dass Drohnen oder Modellflugzeuge nicht über Wohngrundstücke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Einsatzorte der Polizei und Feuerwehr, staatliche Gebäude oder in Kontrollzonen von Flughäfen fliegen dürfen.

Für alle anderen Flächen gelten Regeln je nach Gewicht des Fluggeräts: ab 250 Gramm muss die Drohne oder das Modellflugzeug mit Namen und Adresse des Eigentümers gekennzeichnet werden, ab zwei Kilogramm benötigt der Pilot einen Kenntnisnachweis und ab fünf Kilogramm eine Erlaubnis der Behörden.

(jd)
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